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Prozess: Sachsens SPD-Generalsekretär wegen Betrugs vor Gericht

Der Bundestagsabgeordnete und neue Generalsekretär der sächsischen SPD, Andreas Weigel, muss sich wegen Betrugs vor dem Amtsgericht Zwickau verantworten.

Zwickau - Er soll als ehemaliger Geschäftsführer der Johanniter-Unfallhilfe im September 2002 für eine Mitarbeiterin bei der Bundesanstalt für Arbeit unberechtigte Lohnkostenzuschüsse beantragt haben, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Dabei habe er angegeben, es handle sich um eine unbefristete und nicht um eine befristete Stelle. Laut Staatsanwaltschaft wurden allein die unbefristeten Stellen gefördert. Bei dem Vorgang entstand ein Schaden von knapp 10.000 Euro. Die Fördergelder wurden inzwischen von der Johanniter-Unfallhilfe zurückgezahlt.

Die Staatsanwaltschaft Zwickau hatte zunächst den Erlass eines Strafbefehls für Weigel beantragt. Laut Strafprozessordnung ist statt einer Freiheits- auch eine Geldstrafe möglich. Der zuständige Richter setzte allerdings eine Hauptverhandlung an. Zuvor war die Immunität Weigels als Bundestagsabgeordneter aufgehoben worden. (tso/ddp)

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