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Die Wahl für die nächste Amtsperiode der Schöffen steht bundesweit in diesem Jahr an.

© dpa / dpa/Friso Gentsch

Richter-Verband warnt: Rechte Gruppen mobilisieren für Schöffenwahl

In diesem Jahr werden in Deutschland alle Schöffenämter für die nächsten vier Jahre neu besetzt. Das lockt auch Rechtsextreme, die in ihren Kreisen zur Teilnahme aufrufen.

Der Bundesverband der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in Deutschland ist besorgt wegen einer möglichen Mobilmachung in rechtsextremen Kreisen für die anstehende Neubesetzung zehntausender Schöffenposten.

„In Gemeinden, in denen 35 Prozent AfD gewählt wird, ist es möglich, dass es AfD-nahe Schöffen gibt“, sagte der Verbands-Vorsitzende Andreas Höhne. „Aber wir können mit den Mitteln des Rechtsstaates gegen extremistische Richter vorgehen.“ So sei es immer eine Option, Befangenheitsanträge zu stellen, oder das nächsthöhere Gericht anzurufen.

Ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums sieht außerdem vor, die Pflicht zur Verfassungstreue ehrenamtlicher Richter gesetzlich zu verankern. Ein Sprecher der AfD sagte, die Partei rufe nicht zur Schöffen-Kandidatur auf. Ihm sei auch nicht bekannt, dass dies durch einzelne AfD-Politiker erfolge.

In sozialen Medien wird zur Bewerbung animiert

Rechte Gruppen wie die vom Verfassungsschutz beobachtete Kleinstpartei „Freie Sachsen“ versuchten laut Höhne seit 2014, ihre Unterstützer auf sozialen Medien zur Bewerbung als Schöffenrichter zu animieren. Schöffenrichter entscheiden über Schuld und Strafmaß und können sogar den Berufsrichter überstimmen.

In diesem Jahr werden alle Posten für den Zeitraum von 2024 bis 2028 neu besetzt. Der Berufsverband möchte mit einer Informationskampagne insbesondere jüngere Kandidierende erreichen. „Wir wollen mehr Werbung für die Schöffenwahl machen. Eine Meldung im Amtsblatt reicht da nicht aus“, sagte Höhne.

Dem Justizministerium zufolge waren am 1. Januar 2019 insgesamt 38.410 Schöffenrichter berufen. Es müssen mindestens doppelt so viele Personen kandidieren, wie es Posten zu besetzen gilt. Die Fristen variieren je nach Kommune, die eine Vorschlagsliste erstellt und an das zuständige Amtsgericht übermittelt.

Dort entscheidet ein Wahlausschuss, wer zukünftig als Schöffe eingesetzt wird. Schöffenrichter sind Laien im Alter zwischen 25 und 69 Jahren. (Reuters)

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