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Missbrauchsopfer leiden lebenslang.

© imago images/Panthermedia

Aufarbeitungskommission soll gesetzlich verankert werden: Missbrauchsbeauftragter fordert mehr staatliches Engagement

Der Missbrauchsbeauftragte fordert mehr staatliches Engagement bei der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt. Eine Kommission soll gesetzlich verankert werden.

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, fordert eine stärkeres staatliches Engagement bei der Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Dabei bezieht sich Rörig nicht bloß auf Fälle in der Kirche, sondern zum Beispiel auch im organisierten Sport, den Schulen oder der Kinder- und Jugendhilfe. Es müsse auch diskutiert werden, wie familiäre sexueller Kindesmissbrauch aufgearbeitet werde.
In einem Positionspapier wies Rörig darauf hin, dass den Kirchen die Aufarbeitung der in ihren Zuständigkeitsbereichen begangenen Taten sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche nicht allein überlassen bleiben dürfe.

Katholische Kirche zeigt jeden Missbrauchsfall an, obwohl es keine Anzeigepflicht gibt

Eine Anzeigepflicht für Fälle sexuellen Missbrauchs kenne das deutsche Strafrecht nicht. Die katholische Kirche in Deutschland habe sich aber seit 2010 verbindlich und seit 2020 im Rahmen einer kirchenrechtlichen Ordnung verpflichtet, grundsätzlich jede Missbrauchstat anzuzeigen.

Die Länder hätten sicherzustellen, dass die Ermittlungsbehörden jedem Verdacht und jeder Anzeige in gebotener Weise nachgehen könnten. Sie müssten für die entsprechende personelle Ausstattung sorgen. `

Aufarbeitungskommission soll gesetzlich verankert werden

Rörig fordert in seinem Papier, dass die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs gesetzlich verankert wird. Zudem soll sie das Recht erhalten, die Aufarbeitung institutionellen Kindesmissbrauchs konkret zu unterstützen und kritisch zu begleiten.

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Die Kommission arbeitet auf Bundesebene seit 2016, ihre Tätigkeit ist aktuell bis Ende 2023 befristet. Sie hat sieben Mitglieder und fungiert ehrenamtlich. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch im familiären Kontext und der DDR.

2000 Betroffen wurden angehört

Inzwischen hat sie rund 2000 Betroffene mündlich oder schriftlich angehört sowie wichtige öffentliche Hearings zu sexueller Gewalt in Familien, der DDR, Kirchen und im Sport abgehalten und Fachtagungen ausgerichtet. Die Kommission, teilt deren Pressesprecherin Kirsti Kriegel mit, begrüße die Forderung nach einer gesetzlichen Grundlage ihrer Arbeit. Diese sei unerlässlich, „damit die Kommission bundesweit institutionelle Aufarbeitungsprozesse initiieren, anstoßen, begleiten, beraten sowie die Einhaltung konkreter Standards kontrollieren kann“.

Kommission kümmert sich vor allem um sexualisierte Gewalt in der Familie

Für die gesellschaftliche Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der Familie sollten die Erkenntnisse aus der Arbeit der Kommission berücksichtigt werden. Sie habe sich in den vergangenen Jahren mit diesem Schwerpunktthema intensiv auseinandergesetzt und fortlaufend darüber informiert. Der Staat trage Verantwortung für seine Versäumnisse in der Vergangenheit, Kinder und Jugendliche nicht ausreichend geschützt zu haben. Aus dieser Verantwortung heraus müsse der Staat dafür sorgen, dass sexueller Kindesmissbrauch in Institutionen aber auch in der Familie umfassend und unabhängig aufgearbeitet werde.

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