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Eine Abtreibungsbefürworterin hält Schilder mit der Aufschrift «Mein Körper, meine Gebärmutter, meine Entscheidung» und «Nie wieder» während einer Demonstration für Abtreibungsrechte vor der Universität La Sorbonne.

© dpa/Michel Euler

„Körperliche Selbstbestimmung der Frau“: Liberale und Grüne sprechen sich für Abtreibung als EU-Grundrecht aus

Die Franzosen stimmten mit breiter Mehrheit dafür, das Recht auf Abtreibung in der Landesverfassung zu verankern. Könnte das auch in die EU-Grundrechte-Charta aufgenommen werden?

Die Fraktionsvorsitzenden der Liberalen und Grünen im Europäischen Parlament haben sich für den Vorstoß des französischen Präsidenten Emmanuel Macron ausgesprochen, das Recht auf Abtreibung in die EU-Grundrechte-Charta aufzunehmen.

„Das Recht auf sicheren Schwangerschaftsabbruch gehört als Grundrecht in die EU-Charta“, sagte Grünen-Fraktionschefin Terry Reintke den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Sonntagsausgaben). „Das Recht auf körperliche Selbstbestimmung von Frauen darf nicht von politischen Mehrheiten abhängen.“

Auch die Vorsitzende der Liberalen, Renew-Fraktionschefin Valérie Hayer, unterstützt Macrons Vorstoß. „Während die radikale Rechte hart daran arbeitet, neue Wege zu finden, um ihre reaktionäre Agenda durchzusetzen, müssen wir in einer wirklich liberalen Gesellschaft entschlossener denn je für die Rechte der Frauen eintreten“, sagte sie den RND-Zeitungen. Das Recht auf Abtreibung müsse in der „EU-Grundrechtecharta verankert werden, denn Frauenrechte dürfen wir niemals den Populisten überlassen.“

Abtreibungsbefürworter halten ein Transparent mit der Aufschrift «Abtreibung ist ein Grundrecht» während einer Demonstration für Abtreibungsrechte vor der Universität La Sorbonne.
Abtreibungsbefürworter halten ein Transparent mit der Aufschrift «Abtreibung ist ein Grundrecht» während einer Demonstration für Abtreibungsrechte vor der Universität La Sorbonne.

© dpa/Michel Euler

Frankreichs Abgeordnete beider Parlamentskammern hatten am vergangenen Montag mit großer Mehrheit für eine Verfassungsänderung gestimmt, welche die „Freiheit zur Abtreibung“ erwähnte. Damit wurde Frankreich weltweit das erste Land, das diese Freiheit ausdrücklich in der Verfassung verankerte.

Bei einer Zeremonie zur feierlichen Besiegelung dieser Verfassungsänderung am Freitag erklärte Macron, dies solle auch in die Grundrechte-Charta der Europäischen Union aufgenommen werden. „In Europa ist heute nichts mehr selbstverständlich und alles zu verteidigen“, sagte Macron.

„Es ist nur der Beginn des Kampfes“, fuhr Macron fort. „Wir werden erst Ruhe geben, wenn das Versprechen (der Gleichberechtigung) überall in der Welt gehalten wird.“ (AFP)

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