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Juni 2023, Berlin: Sitzung des Bundestags mit der ersten Lesung zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes. Foto: Michael Kappeler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Michael Kappeler

Ausnahmen für Minderjährige: Bundestag beschließt Gesetz für schnellere Abschiebung abgelehnter Asylbewerber

Das Gesetz soll verhindern, dass sich abgelehnte Asylbewerber einer Abschiebung entziehen können. In einigen Punkten wurde es jedoch noch abgemildert.

Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz für eine restriktivere Praxis bei der Abschiebung von Ausländern ohne Bleiberecht beschlossen.

Mit den Stimmen der Ampel-Koalition votierte das Parlament am Donnerstag in Berlin für das Paket, das eine Reihe von Regelungen enthält, die verhindern sollen, dass sich etwa abgelehnte Asylbewerber einer zwangsweisen Rückführung entziehen. Zudem werden die Strafen für Schleusungen deutlich erhöht.

Zu den härteren Abschieberegeln gehört die Ausweitung des Ausreisegewahrsams von zehn auf 28 Tage. Zudem wird der Polizei künftig erlaubt, zum Aufgreifen eines Menschen, der in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt und abgeschoben werden soll, auch andere Räume als die des Betroffenen zu durchsuchen.

Solche Aktionen sollen vermehrt auch nachts erlaubt und Abschiebungen nicht mehr angekündigt werden. Eine Ausnahme gilt für Familien mit Kindern im Alter bis zu zwölf Jahren.

Nach Auseinandersetzungen in der Ampel-Koalition wurden einige Punkte im Gesetz kurz vor der Verabschiedung noch abgemildert.

So sieht das Gesetz nun vor, dass Minderjährige grundsätzlich nicht in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam genommen werden sollen. Zudem muss den Betroffenen für beides ein Pflichtverteidiger an die Seite gestellt werden.

Mit den letzten Änderungen wurde zudem klargestellt, dass durch die Verschärfung der Schleuser-Paragrafen die Seenotrettung nicht kriminalisiert werden soll. Flüchtlingshilfsorganisationen sehen dennoch Lücken und fürchten Bestrafung. (epd)

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