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Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, gibt eine Pressekonferenz zur Übernahme des Gasimporteurs Uniper.

© Foto: Kay Nietfeld/dpa

„Trittbrettfahrer vom Trittbrett schubsen“ : Wirtschaftsministerium verschärft Kriterien für Gasumlage

Habeck will sicherstellen, dass die Gasumlage nur berechtigte Unternehmen erreicht. Entscheidend sein soll das Kriterium der „Bedürftigkeit“.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will Unternehmen, die auf finanzielle Unterstützung nicht angewiesen sind, von den Auszahlungen aus der Gasumlage ausschließen. „Wir haben einen rechtssicheren Weg gefunden, die sogenannten Trittbrettfahrer vom Trittbrett zu schubsen“, sagte Habeck am Mittwoch.

Sein Ministerium brachte eine Änderung am Energiesicherungsgesetz ein, die weitere Kriterien für den Anspruch auf Unterstützung schaffen soll.

Mit der Gasumlage, die ab Oktober erhoben werden soll, sollen Importeure, die wegen ausgefallener russischer Lieferungen anderswo teuer einkaufen müssen, diese Mehrkosten weiterreichen können. Bisher war vorgesehen, dass Unternehmen diese Mehrkosten nachweisen müssen, um Geld aus dem Topf zu erhalten.

In der Folge beantragten auch Unternehmen die Gelder, bei denen nicht von einer essenziellen Bedrohung durch die aktuelle Krise die Rede sein konnte.

Die Änderungen sehen nun das Kriterium der „Bedürftigkeit“ vor: Anspruchsberechtigt sind demnach nur Unternehmen, „welche die erwarteten Ersatzbeschaffungskosten nicht aus eigener finanzieller Kraft stemmen können“. Auch müssen die Unternehmen auf Boni- und Gewinnausschüttungen verzichten.

Außerdem muss eine potenzielle wirtschaftliche Notlage der Empfänger der Gasumlage „starke Auswirkungen auf den Gasmarkt haben“. Dies liegt laut Wirtschaftsministerium vor wenn die fehlenden Gaslieferungen „mindestens ein Prozent der Gesamtnachfrage Deutschlands betragen“.

Im Zuge dieser Änderungen sollen die Unternehmen erst ab dem 31. Oktober Abschlagszahlungen erhalten, statt wie zunächst vorgesehen bereits in der zweiten Septemberhälfte. Ziel sei es zu verhindern, dass Unternehmen, die wegen der noch nicht fix beschlossenen Änderungen nicht mehr für Hilfen infrage kämen, nicht doch schon Geld erhalten. (AFP)

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