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Strauß-Prozess: Gut gelaunt vor dem Urteil

Im zweiten Prozess gegen Strauß-Sohn Max wird der Richterspruch wohl milder ausfallen: Freiheit oder Bewährung.

Morgens um halb neun Uhr sitzt Max Strauß im „Express-Café“ gegenüber dem Augsburger Landgericht, trinkt aufgeschäumte Milch und ist guter Dinge. Auch später im Saal macht er Scherze, gähnt herzhaft, beschäftigt sich eingehend mit dem Innenleben seiner Nase und scheint überhaupt viel fitter zu sein als noch beim ersten Prozess, dem er zumeist apathisch beiwohnte. Zu neu erwachtem Optimismus hat Strauß, wie sich vor der Strafkammer zunehmend herausstellen wird, allen Grund. Am Montag hatte das Gericht unter dem Vorsitz von Manfred Prexl die Beweisaufnahme abgeschlossen, nun stehen die Plädoyers auf der Tagesordnung. Anfang nächster Woche soll das Urteil im Revisionsprozess gesprochen werden.

Im ersten Prozess ist Max Strauß im Juli 2004 zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Gericht zeigte sich damals davon überzeugt, dass Strauß 5,2 Millionen Mark steuerlich hinterzogen habe, die der Waffenhändler Karlheinz Schreiber unter dem Tarnnamen „Maxwell“ auf einem Schweizer Konto deponiert hatte. Dieser Urteilsfindung mochte sich ein Jahr später der Bundesgerichtshof nicht mehr anschließen, hob im November 2005 das Urteil auf und verwies die Causa Strauß zur Revision an das Landgericht Augsburg zurück. Der BGH vermisste eine konsequente Beweisführung und sah es als nicht erwiesen an, dass Max Strauß, der Sohn des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß, jemals Verfügungsgewalt über das von Schreiber deponierte Geld gehabt habe.

In der neuen Beweisaufnahme seit Dezember 2006 ging es der Staatsanwaltschaft hauptsächlich um den Nachweis, dass der junge Rechtsanwalt Strauß in den späten 80er Jahren als gewerbsmäßiger Lobbyist tätig gewesen sei. In Rede stand dabei immer wieder eine Berater- und Vermittlertätigkeit bei Panzergeschäften mit Saudi-Arabien und Airbus- Transfers nach Thailand. Schon am Montag jedoch hatte Richter Prexl erkennen lassen, dass dem Gericht keine Beweistatsachen ersichtlich seien, „die zu einer vom Bundesgerichtshof abweichenden Beurteilung führen könnten“. Dementsprechend bewegen sich die Staatsanwälte Wolfgang Natale und Simone Bader auch am Mittwoch auf dünnem Eis: Man sei „auf Indizien angewiesen“, die das „System Schreiber“ aber selten hergebe, schließlich sei es als „ein einziges Lügengebäude“ eingerichtet gewesen.

Schreiber sitzt immer noch in Kanada, wo er zum wiederholten Mal gegen seine Auslieferung prozessiert. Gleichwohl glaubt die Staatsanwaltschaft unverbrüchlich daran, dass der Codename „Maxwell“ Max Strauß zuzuordnen sei. Diese Schlussfolgerung ergebe sich aus einer Analogie: „Waldherr“ war Walter Leisler Kiep, „Holgart“ Holger Pfahls, „Jürglund“ Jürgen Maßmann und „Winter“ Winfried Haaslert, was rechtskräftig feststeht. Alle Genannten haben aus unterschiedlichen Gründen Geld von Schreiber bekommen. Natale verweist darauf, dass auch das BGH bestätigt habe, Max Strauß sei „in groben Zügen von der Existenz des Rubrikkontos“ informiert gewesen. Das Strafmaß möchte die Staatsanwaltschaft auf ein Jahr und drei Monate Haft festsetzen, die wegen der langen Prozessdauer auf Bewährung ausgesetzt werden soll.

Am Mittwoch schlägt vor allem die Stunde der vier Verteidiger. Bernd Müßig verweist darauf, dass Max Strauß „weder strafrechtlich noch steuerrechtlich“ belangt werden könne. Schreiber sei für den Sohn von Strauß „weder als Lehrer noch als Erzieher“ infrage gekommen, schließlich habe Schreiber Millionen des Strauß’schen Familienvermögens bei einer Immobilienspekulation „in den Sand gesetzt“. Max Strauß habe von Schreiber widerrechtlich „nicht einen Pfennig erhalten“. Lediglich als Rechtsanwalt sei Strauß für Schreiber aktiv gewesen. Dafür habe er vorübergehend einen monatlichen Betrag von 3000 Mark erhalten. Die Zuordnung des „Maxwell“-Kontos hält Müßig für eine nicht beweisbare Konstruktion, die „aus Alliterationen“ verfehlte Schlüsse ziehe. Als Sohn des bayerischen Ministerpräsidenten seien an Max Strauß „alle möglichen und unsinnigen“ Anfragen gerichtet worden. Die habe die Staatsanwaltschaft im vergangen halben Jahr ausgegraben – freilich ohne jeden weiteren Erkenntniswert. Weitere Beweise lägen nicht vor. Müßig bleibt dabei: „Maxwell ist Max Strauß nicht zuzurechnen.“ Max Strauß steht vor einem Freispruch.

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