zum Hauptinhalt

Bundesfinanzhof: Gibt es bald wieder die volle Pendlerpauschale?

Berufspendler blicken heute gebannt nach München. Der Bundesfinanzhof will dort am Vormittag sein mit Spannung erwartetes Urteil zur umstrittenen Kürzung der Entfernungspauschale verkünden. Millionen Steuerzahler sind betroffen.

Zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung über die Klagen zweier Betroffener wird das oberste deutsche Steuergericht voraussichtlich bei seiner Jahrespressekonferenz in München die Entscheidung bekanntgeben. Davon dürfte eine Signalwirkung für die noch ausstehende Klärung durch das Bundesverfassungsgericht ausgehen.

Karlsruhe wird nach Angaben einer Sprecherin noch in diesem Jahr über die Pendlerpauschale entscheiden. Bisher wurde ein Urteil immer "voraussichtlich" für 2008 angekündigt.

Steuerbescheide 2007 könnten angefochten werden

Mit der Pendlerpauschale können Autofahrer Fahrtkosten zwischen ihrer Wohnung und Arbeitsstätte steuermindernd geltend machen. Seit Januar vergangenen Jahres sind die 30 Cent aber nur noch vom 21. Entfernungskilometer an steuerlich absetzbar. Von der Neuregelung sind mehrere Millionen Steuerbezahler betroffen, die früher von der Pauschale profitiert hatten.

Sollte das Bundesverfassungsgericht die gekürzte Pauschale ablehnen, können Steuerzahler nachträglich gegen den Steuerbescheid 2007 vorgehen und die Anerkennung der vollen Pendlerkosten fordern. Die große Koalition hatte sich im November aber darauf geeinigt, die gekürzte Pendlerpauschale vorerst nicht zu verändern, sondern die Karlsruher Entscheidung abzuwarten.

Ein Bäckermeister und ein Ingenieur hatten geklagt

Der Bundesfinanzhof entscheidet im konkreten Fall über die Klagen eines Bäckermeisters und eines Ingenieurs, die beide wegen langer Fahrtwege zum Arbeitsplatz von der Kürzung betroffen sind. Sie sehen darin unter anderem einen Verstoß gegen Artikel 6, Absatz 1 des Grundgesetzes zum Schutz von Ehe und Familie. So muss der verheiratete Ingenieur aus Mecklenburg-Vorpommern täglich 75 Kilometer zum Arbeitsplatz fahren.

In einem Eilverfahren im September hatte der Bundesfinanzhof ernsthafte Zweifel angemeldet, ob die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungsgemäß ist. Fahrtkosten seien für viele Arbeitnehmer unvermeidlich. Das Bundesfinanzministerium als Verfahrensbeteiligter hatte die Neuregelung hingegen verteidigt. Derartige Grundentscheidungen seien allein Sache des Gesetzgebers, betonte der Vertreter des Ministeriums, Jörg Kraeusel. Er argumentierte zudem, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz seien als privat mitveranlasst anzusehen.

Da die Entscheidung der Richter binnen zwei Wochen nach der Verhandlung am 10. Januar erwartet wurde, gilt die Bekanntgabe heute als sehr wahrscheinlich. (smz/dpa/ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false