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Das Rauchen von Marihuana oder Haschisch ist seit Mitternacht erlaubt. Wo es nicht explizit verboten ist, darf gekifft werden.

© Reuters/Christian Mang

Gesetz zur Teil-Legalisierung in Kraft: Drogenbeauftragter fordert nun auch Modellversuche für legalen Cannabis-Handel

Die neue Regelung könne nur ein erster Schritt sein, sagt Blienert. Nun müsse die Ampel weitere Projekte beschließen. Der Justizminister sieht die Behörden mittelfristig entlastet.

Seit dem heutigen 1. April ist das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis in Kraft, das Rauchen von Marihuana oder Haschisch ist seit Mitternacht erlaubt. Wo es nicht explizit verboten ist, darf gekifft werden. Der Drogen- und Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, hat die Ampelkoalition nun aufgefordert, auch die Modellversuche für den kommerziellen Handel zu beschließen.

„Mit dem ersten Schritt schaffen wir erst einmal nur Verbesserungen für regelmäßige Konsumierende. Jetzt ist aber unbedingt notwendig, die Sache rundzumachen und die Modellprojekte als zweite Säule zu beschließen“, sagte der SPD-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Erst damit sorgen wir dafür, dass auch Gelegenheitskonsumierende nicht mehr zum Dealer gehen müssen.

Burkhard Blienert, Drogen- und Suchtbeauftragter der Bundesregierung

Die Ampelkoalition hatte ursprünglich geplant, die seit diesem Montag geltende Teil-Legalisierung mit der Freigabe des kommerziellen Handels zu verbinden. Nach Gesprächen mit der Europäischen Union wurde dieser Punkt zunächst fallen gelassen. Nun sind als zweite Säule regional begrenzte und wissenschaftlich begleitete Modellversuche angekündigt. Die dafür nötigen Gesetzesänderungen wurden bisher aber noch nicht auf den Weg gebracht.

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„Erst damit sorgen wir dafür, dass auch Gelegenheitskonsumierende nicht mehr zum Dealer gehen müssen“, betonte Blienert. Wichtig sei, dass es beim Verkauf in staatlich lizenzierten Geschäften ein striktes Werbeverbot gebe und der Jugendschutz eingehalten werde.

Blienert sagte, die Legalisierung des Eigenkonsums für Erwachsene ab 1. April sei ein erster Schritt auf dem Weg in eine neue Sucht- und Drogenpolitik. „Das besiegelt das lange überfällige Aus einer viel zu lange praktizierten pauschalen Cannabis-Verbotspolitik“, betonte der SPD-Politiker. Trotz des strikten Verbots hätten in Deutschland immer mehr Erwachsene und auch immer mehr Jugendliche gekifft, stellte Blienert fest. Deshalb sei ein Umdenken dringend nötig gewesen.

„Mit unserem Paradigmenwechsel in der Sucht- und Drogenpolitik rücken endlich die Menschen, die wirklich Hilfe brauchen, mehr in den Blick und werden nicht mehr pauschal kriminalisiert und stigmatisiert“, erklärte er. Der von der Ampelkoalition eingeschlagene Weg sorge insgesamt für mehr Gesundheitsschutz von Konsumierenden, für ein Zurückdrängen des Schwarzmarktes und zugleich zu einer Stärkung des Jugendschutzes, weil wichtige Präventionsangebote ausgebaut würden.

Blienert mahnte zugleich: „Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch gesund. Deshalb gehören Drogen nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen.“

Im Straßenverkehr bleibt es dabei, dass das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss verboten ist. Aus Reihen von Polizei und Justiz hatte es Warnungen vor einer Mehrbelastung durch die Neuregelung gegeben.

Die Umstellung bedeutet einmalig einen höheren Arbeitsaufwand, aber perspektivisch werden Polizei und Justiz entlastet.

Marco Buschmann, Bundesjustizminister (FDP)

Nach Einschätzung von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) werde das nun in Kraft getretene Gesetz Justiz und Polizei mittelfristig aber helfen. „Die Umstellung bedeutet einmalig einen höheren Arbeitsaufwand, aber perspektivisch werden Polizei und Justiz entlastet“, sagte er dem RND. „Sie können dann noch stärker relevanter Kriminalität nachgehen.“

Union lehnt Gesetz zu Cannabis vehement ab

Derzeit gebe es mehr als 100.000 Strafverfahren gegen Cannabis-Konsumenten. Dies sei ein Zeichen, dass die bisherige Cannabis-Politik gescheitert sei. „Sie hat Polizei, Staatsanwaltschaften und Justiz stark belastet, aber den Konsum in Wahrheit doch kaum unterbunden. Konsumenten wurden stattdessen in die Hände von Dealern mit minderwertigen Produkten und harten Drogen getrieben“, sagte der FDP-Politiker.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), hatte am Ostersonntag kritisiert, das neue Gesetz stelle nicht nur eine Gefahr für die Verkehrssicherheit dar, sondern belaste auch Polizei und Justiz.

„Allein durch die im Gesetz enthaltene Amnestieregelung müssen in der Justiz über 100.000 Strafakten durchgearbeitet und teilweise Gesamtstrafen neu berechnet werden. Und das, obwohl heute schon tausende Stellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften fehlen.“

Die Union lehne das Gesetz „ganz grundsätzlich ab“, fügte Frei hinzu. Im Falle eines Regierungswechsels werde sie es wieder rückgängig machen. (lem)

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