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Familienministerin Lisa Paus beim Pressestatement zum Thema Gehsteigbelästigung

© imago/photothek/IMAGO/Felix Zahn

Gesetz gegen Gehsteigbelästigung: Paus will Schwangere vor Abtreibungsgegnern schützen

Die Bundesregierung geht gegen die Methoden selbst ernannter Lebensschützer vor. Das Kabinett billigte jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf von Familienministerin Lisa Paus.

Die Bundesregierung will schwangere Frauen künftig vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner:innen schützen. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) gegen sogenannte Gehsteigbelästigung wurde am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen. Der Entwurf muss nun im Bundestag beraten werden. 

„Wir stärken die Rechte von Schwangeren und gehen einen wichtigen Schritt für die Selbstbestimmung der Frau“, erklärte die Ministerin dazu. Vor Beratungsstellen, Praxen und Kliniken müssten schwangere Frauen wirksam vor Belästigungen und unzumutbaren Einflussnahmen geschützt werden.

Paus ergänzte: „Hier hat Meinungsfreiheit ihre Grenzen – auch im Sinne des Schutzes des werdenden Lebens, der durch die ergebnisoffene Schwangerschaftskonfliktberatung gewährleistet wird.“ Verschiedene Grundrechte hätten gegeneinander abgewogen werden müssen – jene ratsuchender Frauen einerseits und das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Dritter. Diese Abwägung sei mit dem vorgestellten Entwurf gelungen, betonte die Ministerin. Dies sei in enger Abstimmung mit dem Innen- und dem Justizministerium geschehen.

Paus gegen Proteste vor Praxen

Die Ampelkoalition reagiert mit dem Gesetzentwurf auf zunehmende Protestaktionen von Abtreibungsgegner:innen vor Arztpraxen und Beratungsstellen. Die Teilnehmenden wollen damit schwangere Frauen, die dort Rat suchen oder eine Abtreibung vornehmen lassen, unter Druck setzen.

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Vorgesehen ist nun eine Regelung, wonach ein ungehinderter Zugang zu Beratungsstellen oder Praxen gewährleistet sein muss. Zudem sollen Frauen, die diese aufsuchen, in Hör- und Sichtweise der Einrichtungen nicht angesprochen oder bedrängt werden dürfen.

Gehsteigbelästigungen von Schwangeren sollen künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Dazu zählt, Schwangere und Mitarbeitende von Beratungsstellen, Kliniken oder Arztpraxen am Betreten der Gebäude zu hindern, Frauen gegen ihren Willen anzusprechen, sie einzuschüchtern und von einer Abtreibung abhalten zu wollen. Bei Verstößen könnte dann ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro drohen. Es sei wichtig, dass schwangere Frauen „in diesen so schwierigen Situationen eine gute Beratung bekommen und nicht konfrontiert werden mit Hass und Hetze“, sagte Paus dazu am Morgen im ZDF.

Abtreibungen sind in Paragraf 218 des Strafgesetzbuches geregelt, wonach sie zwar grundsätzlich verboten sind, nach vorheriger Beratung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche aber ohne Strafe bleiben. Die Ampelkoalition lässt diese Regelung derzeit durch eine von ihr eingesetzte Kommission prüfen. (AFP/epd)

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