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Das frühere NS-Vernichtungslager Stutthof bei Danzig. Zehntausende kamen hier um.

© Wojtek Radwanski / AFP

Verfolgung von NS-Unrecht: Geschichte ist unberechenbar – und ihre Aufarbeitung ist es auch

Die Flucht einer 96-jährigen Angeklagten lässt staunen. Ebenso wie alles andere, was mit der Ahndung des Massenmords zu tun hat. Ein Kommentar.

Wer konnte damit rechnen? Die Staatsanwaltschaft Itzehoe in Schleswig-Holstein jedenfalls nicht, deren Sprecher sich mit dieser Frage zu ihrer Überraschung bekannte. Zwar hatte die Angeklagte per Brief erklärt, sich ihrem Prozess entziehen zu wollen. Doch niemand glaubte, dass eine 96 Jahre alte Pflegeheimbewohnerin tatsächlich flüchten könnte. Sie tat es dennoch, frühmorgens, mit dem Taxi. Jetzt sitzt sie in Untersuchungshaft. Vermutlich ein Altersrekord. Wer hätte das gedacht?

Vieles ist außergewöhnlich im ungeheuerlichen Fall der Irmgard F., der Beihilfe zum Mord in mehr als 11000 Fällen vorgeworfen wird. Sie war als Schreibkraft im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig tätig. Weil sie damals erst 18 Jahre alt war, verhandelt eine Jugendkammer. Es ist das erste Verfahren in den späten Anklagen gegen KZ-Personal, in dem eine zivile Angestellte vor Gericht kommen soll.

Über den Sinn von Strafe muss hier nicht diskutiert werden

Mord verjährt nicht, weshalb es müßig erscheint, darüber nachzudenken, wen oder was die Strafe hier noch erreicht. Möglich, dass die Betagte vor Rechtskraft ihres Urteils verstirbt. Ihre Flucht lässt nicht vermuten, dass sie Schuld empfindet. Man kann es ihr nicht vorwerfen.

Fast ihr ganzes Leben hat die Justiz sie unbehelligt gelassen. Ihr erging es mit der Anklage wie der Staatsanwaltschaft mit der Flucht: Sie hätte nie damit gerechnet, dass so etwas passiert.

Die 96-Jährige Angeklagte floh per Taxi Richtung Hamburg-Norderstedt.

© Jonas Walzberg/dpa

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Nun wissen es alle besser. Besser weiß man vor allem, was all die Jahrzehnte unterblieben ist: die NS-Massenmorde angemessen zu sühnen. Das juristische Instrumentarium war vorhanden, genutzt hat man es nicht. Die Justiz hielt lange daran fest, das oberste Führungspersonal als Täter anzusehen und die Täter in den Vernichtungslagern nur als Gehilfen zu verfolgen. Dabei gerieten deren Helfer aus dem Blick. Erst mit den Urteilen gegen John Demjanjuk 2011 und Oskar Gröning 2016 kam die Wende. Wer Teil der Mordmaschine war, haftet mit.

Bei den Mauerschützen hatte man ähnliche Fragen gestellt

Hinterher weiß man es immer besser. Doch wann ist hinterher? Als 1991 im Zuge der DDR-Aufarbeitung die Mauerschützenprozesse begannen gegen Leute, die an einer Grenze dienten, die töten sollte, hat man sich ähnliche Fragen gestellt wie im Fall der KZ- Wachleute 20 Jahre später. Oskar Gröning war damals als Zeuge vor dem Landgericht Duisburg geladen. Er sollte gegen einen SS-Mann aussagen, der in Auschwitz unmittelbar an der Ermordung von Häftlingen beteiligt war. Gröning selbst warf man noch nichts vor; ein Unschuldiger, ein Rad im Getriebe. Das DDR-Unrecht war in der Diskussion, das NS-Unrecht war damals – ja was? Vergessen? Verdrängt?

Natürlich war das Versäumnis ein Versagen. Das einer Generation, die meinte, sie habe Distanz zum Verbrechen der Vorfahren und könne deren Schuld beurteilen. Ein Irrtum. Die Flucht von Irmgard F. zeigt, wie unberechenbar Geschichte ist. Man hätte es wissen müssen. Aber man hat nicht.

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