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Björn Höcke, AfD-Landessprecher, steht beim Landesparteitag der Alternative für Deutschland auf der Bühne.

© dpa/Michael Reichel

Einstufung als rechtsextremistisch: Thüringer AfD will Verfassungsschutz verklagen

Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft. Nun plant die Partei, gegen die zwei Jahre alte Entscheidung zu klagen.

Die Thüringer AfD plant nach eigenen Angaben eine Klage gegen den Landesverfassungsschutz. Die Partei will juristisch gegen einzelne Feststellungen im Verfassungsschutzbericht 2021 vorgehen, sagte Thüringens AfD-Co-Chef Stefan Möller.

In dem Bericht ist der Thüringer AfD ein sehr ausführliches Kapitel gewidmet. Hintergrund ist die Einstufung des Landesverbandes mit seinem Vorsitzenden Björn Höcke als gesichert rechtsextremistische Bestrebung und Beobachtungsobjekt im Jahr 2021.

In dem Bericht zu dem Jahr wird die AfD unter dem Punkt „rechtsextremistische Parteien“ aufgeführt. Auf knapp elf Seiten wird über die AfD berichtet, untergliedert ist der Text in Punkte wie „Angriffe auf das Rechtsstaatsprinzip“, „Verstöße gegen das Demokratieprinzip“ oder „Geschichtsrevisionismus“.

Es steht jedem frei, zu klagen

Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer

Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer sagte zu der angekündigten Klage: „Wir leben in einem Rechtsstaat und da sind natürlich auch die Berichte des Verfassungsschutzes einer gerichtlichen Nachprüfung zugänglich. Es steht jedem frei, zu klagen.“ Wenn es eine solche Klage geben sollte, sehe er dieser entspannt entgegen.

Möller beschrieb die Strategie der AfD so: „Sie können einen Enthauptungsschlag durchführen, wenn Sie den Gegner bekämpfen wollen, oder Sie filetieren ihn, Stück für Stück.“ Man habe sich für zweitere Variante entschieden.

Die Thüringer AfD wurde im März 2021, also vor mehr als zwei Jahren, als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Bisher wehrte sie sich juristisch nicht dagegen. Möller erklärte dies mit dem großen Aufwand, der damit verbunden sei.

Greife man die Feststellung an, dass die Partei verfassungsfeindlich sei, begebe man sich in eine Situation, in der man unterlegen sei. Grund sei etwa die Größe der Behörde. Außerdem habe der Verfassungsschutz seit Jahren ausschließlich belastendes und kein entlastendes Material gesammelt. (dpa)

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