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© AFP/Silas Stein

Anwälte kündigen weitere Schritte an: Oberverwaltungsgericht lehnt Beweisanträge der AfD ab

Im Verfahren AfD gegen den Verfassungsschutz hat die Partei 470 Beweisanträge eingereicht. Diese seien zum Teil unerheblich und würden eben keine Beweise erbringen, sagt der Vorsitzende Richter.

Im Streit der AfD gegen den Verfassungsschutz hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) im Berufungsverfahren rund 470 Beweisanträge der Partei abgelehnt. Zur Begründung gab der Vorsitzende Richter Gerald Buck am Montag an, die Anträge seien zum Teil unerheblich und würden keine Beweise erbringen.

Zum Teil seien keine greifbaren Anhaltspunkte zu erkennen und die AfD habe die Beweisanträge nur zum Ausspähen der Prozessstrategie gestellt. Andere Anträge seien als reine Ausforschungsanträge gegen den Verfassungsschutz zu verstehen und damit abzulehnen.

Die Partei war am Morgen bereits mit dem Versuch gescheitert, dass die Beweisanträge vorgelesen werden. Das lehnte der 5. Senat ab und ließ die Beweisanträge schriftlich zu Protokoll nehmen. Dabei ging es um Fehler in der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln zu der These, die Beobachtung durch den Verfassungsschutz sei politisch motiviert sowie die Partei sei antisemitisch.

Das OVG unterbrach die Sitzung am Montag bis zum nächsten Termin am 6. Mai. Die Anwälte der AfD kündigten unter Protest weitere Schritte an.

Die AfD wehrt sich in dem Verfahren dagegen, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD.

Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zuständig. Ein Urteil ist derzeit nicht absehbar. Bis Juli sind Termine angesetzt. (dpa)

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