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75 Jahre Grundgesetz: Macht den 23. Mai zum Nationalfeiertag!

„Nie wieder“, ohne Wenn und Aber: Daraus zieht das Grundgesetz seine Stärke. Und das soll auch in Zeiten populistischer Zündelei so bleiben.

Ein Kommentar von Albert Funk

75 Jahre wird die Verfassung der Bundesrepublik nun alt. Doch der 23. Mai ist kein 4. Juli, kein Verfassungsfeiertag wie in den USA, wo man der Unabhängigkeitserklärung gedenkt. Kein 14. Juli wie in Frankreich, wo man die Erstürmung der Bastille feiert – auch eine Art Verfassungsgedenken, weil es den revolutionären Übergang von der absolutistischen Monarchie zur Republik markiert.

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