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Frankreich, Straßburg: Ursula von der Leyen (CDU), Präsidentin der Europäischen Kommission, steht im Gebäude des Europäischen Parlaments und spricht.

© dpa/Philipp von Ditfurth

Setzt die Bundesregierung EU-Recht um?: EU-Kommission eröffnet mehrere Verfahren gegen Deutschland

In drei Verfahren geht es um die Qualifikation von Hebammen, Kosten an deutschen Häfen und Abstimmung im Luftraum. Berlin hat zwei Monate Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren.

Weil Deutschland aus Sicht der EU-Kommission EU-Recht nicht umsetzt, hat die Behörde drei Verfahren gegen Berlin eröffnet. Dabei geht es unter anderem darum, dass es in Deutschland mutmaßlich zu große Hindernisse bei der Anerkennung der Berufsqualifikationen von Hebammen gibt, wie die Kommission am Freitag in Brüssel mitteilte.

Der zweite Fall dreht sich um Häfen. Die Kommission ist der Ansicht, dass Beschwerden die laut einer EU-Verordnung wirksam bearbeitet werden müssen, diesen Aspekt nicht erfüllen. Dabei geht es etwa um Beschwerden, dass die Kosten für Hafendienste wie Betankung zu intransparent sein könnten.

Im dritten Verfahren habe Deutschland nicht sichergestellt, dass Anforderungen an ein Vorhaben zu besser abgestimmten Verfahren im Luftraum erfüllt werden, so die EU-Kommission.

Berlin hat nun zwei Monate Zeit, auf die Vorwürfe zu reagieren. Am Ende des nun eingeleiteten sogenannten Vertragsverletzungsverfahrens kann eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und eine Geldbuße stehen. Die Kommission wacht als Hüterin der Verträge darüber, ob sich die Mitgliedstaaten an EU-Recht halten. (dpa)

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