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Aufgezogene Impfstoff-Spritzen.

© dpa/Daniel Karmann

Werbekampagne zu Corona-Impfungen : Bundesrechnungshof rügt Lauterbachs Ministerium für Vergabe an SPD-nahe Agentur

Seit über einem Jahr schwelt zwischen dem SPD-Gesundheitsministerium und der Opposition ein Streit über die Vergabe einer Werbekampagne. Nun gab der Bundesrechnungshof der CDU recht.

Der Bundesrechnungshof hat Karl Lauterbachs Gesundheitsministerium für Verstöße gegen das Vergaberecht und den Geheimschutz gerügt. Dabei ging es um die Vergabe der 600.000 Euro teuren Werbekampagne für Corona-Impfungen „Ich schütze mich“, die das Ministerium an die SPD-nahe Agentur „BrinkertLück“ vergeben hatte. Das berichtet die „Welt“.

Der Streit um die Kampagne, in der 84 Bürger auf Plakaten und im Fernsehen für eine Impfung werben, schwelt bereits seit anderthalb Jahren. Aus Sicht der CDU und der Linken hätte die Kampagne ausgeschrieben werden müssen. Sie warfen Dem Ministerium „Vetternwirtschaft“ vor.

Um herauszufinden, ob die Vergabe regelkonform verlief, forderte die Opposition deshalb Einsicht in den Rahmenvertrag des Gesundheitsministeriums mit seiner Hausagentur „Scholz & Friends“. Lauterbachs Ministerium versuchte dies zu verhindern, indem es vor rund einem Jahr eine hohe Geheimhaltungsstufe („VS -vertraulich“) für die Dokumente verhängte. Schließlich musste es der Opposition allerdings doch die Einsicht gewähren.

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Nun hat auch der Bundesrechnungshof, als zentrale Instanz zur Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes, die Unterlagen ausgewertet und den Einwänden der Opposition recht gegeben. Da die Prüfer keinen Unterauftrag der Hausagentur an den Konkurrenten „BrinkertLück“ fanden, stellte die Kampagne einen Verstoß gegen das Vergaberecht dar.

Auch das Erklären der Unterlagen zur„Verschlusssache (VS) des Geheimhaltungsgrads VS-vertraulich“ wurde kritisiert. Voraussetzung für eine solche Hochstufung sei, dass „ein Schaden für die Interessen Deutschlands“ entstehen könnte. Dies sei bei der Kampagnenvergabe nicht der Fall gewesen.

Union spricht von „Vertuschungsversuchen“

Der Bundesrechnungshof erteilte Lauterbach und seinem Haus die Auflage, vergaberechtliche Vorgaben „künftig strikt zu beachten“ und die Einstufungen als Verschlusssache „auf das notwendige Maß zu beschränken“.

Der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Tino Sorge, ging in seiner Kritik noch weiter. Er sagte der „Welt“: „Die Einschätzung des Bundesrechnungshofes ist eindeutig und die Vorwürfe wiegen schwer. Pflichtverstöße und Vertuschungsversuche kennzeichnen die Vergabe der Impfkampagne durch Lauterbach“. Der Minister habe nicht nur gegen das Vergaberecht verstoßen, sondern auch eine Aufklärung „vorsätzlich behindern“ wollen.

Das Gesundheitsministerium hingegen wies die Kritik zurück. Man teile „ausdrücklich nicht die Rechtsauffassung des Bundesrechnungshofes“, sagte ein Sprecher der „Welt“. Sowohl das Verfahren zur Vergabe als auch die Einstufung der betreffenden Vertragsunterlagen seien „regelkonform“ gewesen. (Tsp, tf)

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