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Prof. Dr. Karl Lauterbach spricht bei der Bundespressekonferenz.

© Foto: IMAGO/Political-Moments

Corona-Maßnahme nicht mehr umsetzbar: Lauterbach bestätigt Ende der Maskenpflicht in Flugzeugen

Deutschland hielt als eines der letzten Länder an der Maskenpflicht in Flugzeugen fest. Nun plant der Gesundheitsminister den Wegfall der Maßnahme.

| Update:

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat das Ende der Maskenpflicht auf kommerziellen Flügen bestätigt. „Bei internationalen Flügen wird so gut wie keine Maske mehr getragen“, sagte der SPD-Politiker am Dienstag in Berlin.

Auch die Lufthansa habe mehrfach betont, dass die Anti-Corona-Maßnahme nicht mehr umsetzbar sei. „Deshalb reduzieren wir uns nun auf die Bereiche im Inland, wo das möglich ist“, so Lauterbach mit Blick auf Bus und Bahnen.

Lauterbach betonte, es sei „von vornherein klargestellt gewesen, dass wir über die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen nicht verhandeln“. Auf Drängen der FDP wollen die Koalitionsfraktionen die ursprünglich weiterhin geplante bundesweite Maskenpflicht in Flugzeugen zum Herbst aus dem Infektionsschutzgesetz streichen.

Der Minister erläuterte mit Blick auf die geänderten Pläne, wenn im Herbst die Fallzahlen stark stiegen, „dann könnten wir als Regierung per Verordnung auch in den Flugzeugen die Maskenpflicht im Flugzeug wieder einführen“.

Die Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP hatten sich am Montag in den Beratungen über das Infektionsschutzgesetz darauf verständigt, dass die Maskenpflicht in Flugzeugen fällt.

Im Gegenzug soll der Schutz im Gesundheitswesen verschärft werden. So soll künftig eine Maskenpflicht nicht nur in Pflegheimen, sondern allen Gesundheitseinrichtungen erforderlich sein, also auch Praxen.

Lauterbach hält Deutschland für gut gerüstet für den Herbst. Er verwies darauf, dass bei steigenden Infektionszahlen in der Pandemie eine Maskenpflicht in Innenräumen und sogar in Außenbereichen verordnet werden könne.

Zudem gebe es die Möglichkeit, Obergrenzen von Personen für Innenräume wie Restaurants oder bei Veranstaltungen festzulegen. (Reuters)

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