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Der Polizeipräsident der Metropolitan Police, Sir Mark Rowley (r), spricht vor dem New Scotland Yard im Zentrum Londons zu den Medien. Ein Londoner Polizist ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Mindestens 30 Jahre muss er hinter Gittern verbringen, wie Richterin Parmjit Kaur Cheema-Grubb entschied. Der 48-Jährige wurde wegen Vergewaltigung und anderen Straftaten in 49 Fällen angeklagt.

© Aaron Chown/dpa

Urteil soll überprüft werden: Londoner Polizist wegen zwölffacher Vergewaltigung verurteilt

Das Urteil gegen einen Polizisten, der als Serienvergewaltiger überführt wurde, steht als zu lasch in der Krtik. Nun soll es geprüft werden.

Das Urteil gegen einen Londoner Polizisten, der wegen Vergewaltigung und Missbrauchs von zwölf Frauen für mindestens 30 Jahre in Haft muss, steht in der Kritik.

Ein Sprecher von Generalstaatsanwältin Victoria Prentis sagte der Zeitung „Telegraph“ (Mittwoch) zufolge, es werde überprüft, ob das Urteil zu nachsichtig sei. Das Büro von Prentis sei mit Beschwerden geradezu überschwemmt worden, sagte der Sprecher.

In dem Gerichtsverfahren hatten mehrere Opfer ausgesagt, sie hätten kein Vertrauen mehr in die Polizei. Die Regierung fürchte nun, dass auch die Glaubwürdigkeit des Justizsystems gefährdet sein könnte, wenn Strafen als zu lasch betrachtet würden, schrieb das Blatt.

Der konservative Premierminister Rishi Sunak hat nach mehreren Polizeiskandalen um Sexismus und Frauenfeindlichkeit die Sicherheit von Mädchen und Frauen zu einer seiner Prioritäten erklärt.

Generalstaatsanwältin (Attorney General) ist ein politisches Amt, für das Sunak Ende Oktober 2022 seine Parteifreundin Prentis berufen hatte. Sie ist zwar kein Mitglied der Regierung, nimmt aber an Kabinettssitzungen teil.

Der Londoner Polizist hatte sich über fast 20 Jahre hinweg brutal an einem Dutzend Frauen vergangen. Er wurde insgesamt wegen mehr als 80 Einzeltaten verurteilt.

Richterin Bobbie Cheema-Grubb hatte nach eigener Aussage erwogen, den Mann zu lebenslanger Haft ohne Aussicht auf vorzeitige Freilassung zu verurteilen. Allerdings habe der Fall nicht die „völlig außergewöhnlichen Kriterien“ getroffen, die dafür nötig gewesen seien, sagte sie. (dpa)

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