zum Hauptinhalt
Der Angeklagte (l.) zu Beginn der Sitzung im Hanna-Prozess

© dpa/Sabine Dobel

Update

Tod der Studentin Hanna: Anklage fordert jahrelange Haft – Hinweise auf Amoklauf am Prozesstag

Der Angeklagte soll die Studentin Hanna im Oktober 2022 aus sexuellen Motiven angegriffen und in einen Bach geworfen haben, wo sie ertrank. Nun muss er wohl neuneinhalb Jahre ins Gefängnis.

| Update:

Im Prozess um den Tod der Studentin Hanna aus Aschau im Chiemgau hat die Staatsanwaltschaft für den Angeklagten neuneinhalb Jahre Haft nach Jugendstrafrecht verlangt. Der Prozess habe vollumfänglich den Vorwurf der Anklage bestätigt, dass der 22 Jahre alte Mann „ohne jeden Zweifel Täter dieses Tötungsdelikts ist“, sagte Staatsanwalt Wolfgang Fiedler am Freitag vor dem Landgericht Traunstein.

Die als Nebenkläger auftretende Familie schloss sich am Freitag der Forderung an, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch. Die mögliche Höchststrafe für den zur Tatzeit 20-Jährigen wären zehn Jahre Jugendhaft.

Der als Jogger vorbeikommende Angeklagte soll Hanna am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von dem Club „Eiskeller“ in Aschau im Chiemgau aus sexuellen Motiven überfallen und mehrfach mit einem Gegenstand auf den Kopf geschlagen haben.

Zunächst sei es um Körperverletzung gegangen, dann aber, als ihm bewusst geworden sei, was er angerichtet hatte, soll er die junge Frau in den Bärbach geworfen, um die vorherige Tat zu verdecken. Damit sei der Tatbestand eines Verdeckungsmordes gegeben, so die Staatsanwaltschaft.

Die These, dass die 23 Jahre alte Medizinstudentin ohne fremdes Zutun in den Bach stürzte, sei widerlegt, sagte Staatsanwalt Fiedler. Ein Unfall sei ausgeschlossen. An den 33 Tagen der Hauptverhandlung sei „im wahrsten Sinne des Wortes jeder Stein umgedreht“ worden. Beweise und Indizien, die den Angeklagten entlasteten, gebe es nicht.

Strenge Kontrollen wegen Hinweisen auf Amoklauf

Der mutmaßliche Angreifer wurde erst sechs Wochen nach der Tat ermittelt – am Ende einer umfangreichen Suchaktion. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Während Gutachter in dem Verfahren die These eines Angriffs untermauerten, geht die Verteidigung von einem Unfall der nach dem Clubbesuch betrunkenen Studentin aus. Das Urteil soll am 19. März fallen.

Wegen Hinweisen auf einen Amoklauf hatte es vor dem Prozess besonders strenge Polizeikontrollen gegeben. „Wir haben alles im Griff, wir haben alles getan“, sagte die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler am Freitag vor Beginn der Verhandlung im voll besetzten Gerichtssaal. Wer aus diesem Grunde nun den Raum verlassen wolle, könne dies tun. Vorsorglich wurden die Vorhänge des Gerichtssaals zugezogen, um keine Blicke von außen zu ermöglichen. (dpa, AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false