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Geldscheine in einem Automaten.

© Imago/Olaf Döring

Nach einem halben Jahr auf der Flucht: Jung-Banker zu drei Jahren Haft für Diebstahl von 735.000 Euro verurteilt

Ein junger Bankangestellter in Feldkirchen bei München hatte Bargeld bestellt und dieses dann aus dem Tresor seines Arbeitgebers entwendet. Nun wurde er nach Jugendstrafrecht verurteilt.

Knapp eine dreiviertel Million Euro hat ein junger Bankmitarbeiter aus dem Tresor seines Arbeitgebers gestohlen. Nach monatelanger Flucht stellte er sich vor einem Jahr - jetzt hat das Landgericht München I ihn zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Zudem ordnete das Gericht am Donnerstag die Einziehung von Wertersatz in Höhe der gestohlenen Summe an, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Das Gericht wendete demnach Jugendstrafrecht an, weil bei dem Angeklagten Reifeverzögerungen nicht auszuschließen seien. Der Angeklagte kenne zwar Regeln, verneine aber ihre Anwendbarkeit auf sich selbst in ausgewählten Fällen. Dem Angeklagten müsse beigebracht werden, dass Regeln für alle gelten.

Zu Lasten des Angeklagten wertete das Gericht das besonders raffinierte Vorgehen und die hohe kriminelle Energie. Der Mann habe die Schwäche des Systems in der Bank ausgekundschaftet und ausgenutzt. Zugunsten des Angeklagten berücksichtigte die Kammer das Geständnis des Angeklagten. Er hatte dabei allerdings geltend gemacht, er sei angestiftet und bedroht worden, sollte er sich weigern.

Der junge Mann hatte den Erkenntnissen zufolge ein knappes halbes Jahr in einer Bankfiliale in Feldkirchen bei München gearbeitet, ehe er bei der Bundesbank 220.000 Euro Bargeld für einen fiktiven Kunden bestellte. Am Tag der Lieferung am 29. Juli 2022 hatte er im Rahmen seiner Tätigkeit Zugang zum Tresor, wo er sich laut Anklage den gesamten Bargeldbestand von 735.500 Euro in seinen Rucksack steckte.

Als Kolleginnen Unstimmigkeiten bemerkten und ihn zur Rede stellten, erklärte er laut Anklage, dass sein Leben von dem Geld abhänge und seine Oma große Schulden habe. Dann flüchtete er über den Personalausgang in die Tiefgarage. Erst rund ein halbes Jahr später stellte er sich der Polizei. Dort gab er an, ein benachbarter Jugendfreund habe ihm gedroht, ihn selbst oder ein Familienmitglied zu töten, wenn er das Geld nicht stehle.

Das Geld soll er nach der Tat in der Tiefgarage einem derzeit noch unbekannten Mittäter übergeben haben. Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass es mindestens einen weiteren - allerdings weiterhin unbekannten - Mittäter gegeben habe. (dpa)

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