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Tobias Ulbrich, Anwalt der Klägerin im Bundesweit im bundesweit ersten Prozess gegen Biontech wegen eines mutmaßlichen Impfschadens, spricht vor dem Hamburger Landgericht mit Journalisten.

© dpa/Axel Heimken

Klage wegen angeblichem Impfschaden: Landgericht sagt Prozesstermin spontan ab

Am Montag sollte die erste mündliche Verhandlung zu einem möglichen Impfschaden durch einen Corona-Impfstoff stattfinden. Wegen eines Befangenheitsantrags kam der Termin nicht zustande.

Ein Prozesstermin um einen möglichen Impfschaden durch den Corona-Impfstoff des Herstellers Biontech ist vom Landgericht Hamburg am Montag überraschend abgesagt worden. Grund sei ein Befangenheitsantrag des Anwalts der Klägerin gegen den Richter, sagte ein Gerichtssprecher.

Der Anwalt moniere, dass der Termin vor einem Einzelrichter und nicht vor einer Kammer verhandelt werden solle. Nun muss die Kammer ohne den Einzelrichter über den Antrag entscheiden. Das könne einige Tage dauern, sagte der Sprecher.

Der Hamburger Fall sollte nach Angaben von Biontech die bundesweit erste mündliche Verhandlung in solch einem Verfahren wegen des Impfstoffs Comirnaty sein. Die Klägerin sagt, sie leide seit und infolge der Impfung an Beschwerden wie Schmerzen im Oberkörper, Schwellungen der Extremitäten sowie Erschöpfung, Müdigkeit und Schlafstörungen.

Die Hamburgerin, die nach Angaben eines Gerichtssprechers Medizinerin ist, will ein Schmerzensgeld von mindestens 150 000 Euro. Zudem solle festgestellt werden, dass Biontech zum Ersatz von möglichen materiellen Schäden verpflichtet wird. Biontech hatte nach einer Prüfung der Vorwürfe gefordert, die Klage als unbegründet abzuweisen. (dpa)

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