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Brandenburg: Verboten, aber trotzdem noch aktiv? Land: „Blood & Honour“ nicht in Brandenburg

Potsdam - In Brandenburg gibt es nach Einschätzung der Landesregierung keine Strukturen oder Netzwerke der verbotenen rechtsextremen Gruppierung „Blood & Honour“. Dafür gebe es „derzeit keine Anhaltspunkte“, beantwortet das Innenministerium eine entsprechende Anfrage der Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Ursula Nonnemacher.

Potsdam - In Brandenburg gibt es nach Einschätzung der Landesregierung keine Strukturen oder Netzwerke der verbotenen rechtsextremen Gruppierung „Blood & Honour“. Dafür gebe es „derzeit keine Anhaltspunkte“, beantwortet das Innenministerium eine entsprechende Anfrage der Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Ursula Nonnemacher. „Auch ist nicht bekannt, dass Personen aus dem Land Brandenburg in derartige Strukturen/Netzwerke eingebunden sind“, heißt es in der Regierungsantwort weiter. Es bestünden jedoch nach wie vor „Kennverhältnisse“ von Rechtsextremisten, die vor dem Verbot im „Blood & Honour“-Netzwerk aktiv waren. Zudem gebe es einzelne Personen, die Kontakte zu Sektionen der Gruppierung im Ausland unterhielten.

„Blood & Honour“ (englisch für Blut und Ehre) spielt beim NSU-Untersuchungsausschuss immer wieder eine Rolle. Das Netzwerk hat es sich zur Aufgabe gemacht, neonazistische Bands miteinander zu koordinieren und die nationalsozialistische Ideologie zu verbreiten. In Deutschland ist das Netzwerk seit 2000 verboten. Das NSU-Trio Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe wurde vom LKA Thüringen „zum harten Kern der Blood-and-Honour-Bewegung“ gerechnet. Der Brandenburger V-Mann Carsten Sczcepanski alias „Piatto“ war am Aufbau des rechten Netzwerks in Brandenburg beteiligt.

Anlass für die Anfrage Nonnemachers, die auch Obfrau im NSU-Ausschuss ist, ist ein von der polnischen Polizei verhindertes „Blood & Honour“- Konzert am 21. April in Polen, bei dem auch ein Auftritt der Band „Confident of Victory“ aus Senftenberg angekündigt war. Die Gruppe zähle „zu den aktivsten rechtsgerichteten Musikgruppen aus dem Land Brandenburg“, schreibt das Ministerium. Deren Texte seien „als rechtsgerichtet einzustufen, erfüllen aber, soweit hier bekannt, keine Straftatbestände“. Bislang lägen der Polizei keine Erkenntnisse vor, dass die Band eine aktive Rolle in der „Blood & Honour“-Szene spiele. Auftritte bei Veranstaltungen, die durch rechtsextremistische Organisationen durchgeführt wurden, könnten ein Hinweis auf die Zugehörigkeit zu diesen darstellen, „scheiden aber als Alleinstellungsmerkmal aus“.

Nonnemacher überzeugen diese Antworten nicht. Da „Blood & Honour“ solche Konzerte nutze, um sich zu finanzieren und Nachwuchs zu rekrutieren, könne man sehr wohl zu dem Ergebnis kommen, dass die Brandenburger Band eine aktive Rolle in der „Blood & Honour“-Szene spiele. Dass die Landesregierung das Vorhandensein von Strukturen der verbotenen Organisation verneine, sei ebenfalls kritisch zu hinterfragen. „Fakt ist, dass derzeit der rechtsextremistische Versandhandel von Rebel Records aus Cottbus zwei T-Shirts von Blood & Honour-Bands der ersten Stunde als Neuheiten bewirbt“, so Nonnemacher. Bei „lebensnaher Betrachtung“ stehe zu vermuten, dass solche T-Shirts nur innerhalb von „Blood & Honour“-Strukturen oder nur mit deren Genehmigung hergestellt werden dürfen. Marion Kaufmann

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