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Das Bundesverfassungsgericht hat über eine Beschwerde gegen die Berliner Wiederholungswahl entschieden.

© imago images/Nicolaj Zownir

Update Exklusiv

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Kippt die Berlin-Wahl am 12. Februar doch noch?

Das Bundesverfassungsgericht will am Dienstag eine Zwischen-Entscheidung zur Wiederholungswahl bekannt geben. Ein endgültiges Urteil wird es aber wohl erst später geben.

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Dienstag um 9:30 Uhr eine lange erwartete Entscheidung im Verfahren zur Verfassungsbeschwerde rund um die Wiederholungswahl in Berlin. Das kündigte das Bundesverfassungsgericht am Montag auf seiner Website an. Über den Inhalt der Entscheidung wurde nichts bekannt. Doch das Gericht will den gesamten Vorgang offenbar selbst überprüfen.

In der Hauptsache, also über die Verfassungsbeschwerde selbst, werden die Karlsruher Richter nämlich nicht bis zum Wahltermin am 12. Februar entscheiden. Das geht aus einem Brief an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses hervor, der dem Tagesspiegel vorliegt. Darin wird allen Mitgliedern des Abgeordnetenhauses die Möglichkeit eingeräumt, „in der Hauptsache bis zum 2. März 2023“ Stellung zu nehmen.

Damit scheint klar: Über die Verfassungsbeschwerde wird erst nach dem angedachten Wahltermin am 12. Februar entschieden. Außerdem hatten die Beschwerdeführer auch einen Eilantrag gegen die Durchführung der Wahl an diesem Tag eingereicht. Über dieses Verfahren ist mit dem Schreiben jedoch nichts gesagt – die Wahl könnte trotz der Fortführung des Verfahrens in der Hauptsache stattfinden.

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Möglich ist also, dass die Wiederholungswahl wie geplant stattfindet und das Bundesverfassungsgericht sich später mit der Rechtmäßigkeit des Urteils des Landesverfassungsgerichtes befasst. Dann wäre theoretisch sogar eine dritte Wahl denkbar. Die Richter könnten die Wahl - darum geht es bei der Eilentscheidung - aber auch noch verschieben, um Zeit für das Verfahren in der Hauptsache zu haben.

Ein Sprecher des Berliner Abgeordnetenhauses bestätigte am frühen Montagmittag lediglich den Eingang des Schreibens. Darüber, was die Mitteilung an alle Abgeordneten für die Wahl am 12. Februar bedeute, herrsche Rätselraten, hieß es weiter. Eine Prognose wollten selbst juristisch beschlagene Abgeordnete besser nicht abgeben.

Die Regierende Bürgermeisterin, Franziska Giffey (SPD), sprach am Rande einer Wahlkampfveranstaltung am Dienstag von einem „Unsicherheitsfaktor“. „Wir können nur abwarten“, sagte sie dem Tagesspiegel. „Wir hoffen auf baldige Klarheit und Planungssicherheit.“

43 Berliner Politiker hatten Mitte Dezember die Verfassungsbeschwerde eingereicht. Im Kern sollten die Karlsruher Richter prüfen, ob das gewählte Parlament vom Berliner Landesverfassungsgerichtshof zu Unrecht für irregulär erklärt wurde.

Ihre Beschwerde stützte sich vor allem auf die Abweichungen des Urteils von bisheriger Rechtsprechung in der Wahlprüfung. Insbesondere die Mandatsrelevanz der Wahlpannen sei vom Gericht nicht ausreichend belegt worden.

Auch das Bestandsinteresse des einmal gewählten Parlaments hätten die Richterinnen und Richter um die Berliner Verfassungsgerichtspräsidentin Ludgera Selting aus Sicht der Beschwerdeführer zu wenig gewürdigt. Sie argumentieren, dass es sich bei diesen Punkten um fundamentale Grundsätze der Wahlprüfung handele, die für alle Bundesländer gelten müssen. Deshalb müsse das Bundesverfassungsgericht sie überprüfen.

Eine Annahme der Beschwerde galt bis zuletzt als eher unwahrscheinlich. Denn zuletzt hatte sich das Bundesverfassungsgericht aus Wahlprüfungsverfahren der Bundesländer immer herausgehalten, weil es keine Kontrollinstanz der Landesverfassungsgerichte sein will. Die Beschwerdeführer haben aber unter anderem die Hoffnung auf eine Annahme des Verfahrens, weil sich das Gericht durch die Überprüfung der Bundestagswahl ohnehin mit dem Berliner Wahlgeschehen im September 2021 auseinandersetzen muss. 

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