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Bei einem Hammerkopf im Berliner Zoo wurde Vogelgrippe festgestellt.

© IMAGO/imagebroker

Vogelgrippe im Berliner Zoo: Keine weiteren Fälle, aber Schließung wohl bis Jahresende

Ausnahmegenehmigung soll verhindern, dass der Zoo alle Vögel töten muss. Nach dem Geflügelpest-Fall von Mitte November blieben alle weiteren Tests negativ.

Seit 18. November ist der Zoo geschlossen, weil ein Hammerkopf, ein Wasservogel, Vogelgrippe hatte. „Der wirtschaftliche Schaden ist eine mittlere Katastrophe“, sagte Andreas Knieriem, der Zoodirektor, am Mittwoch bei einer Pressekonferenz zur aktuellen Situation in seiner Einrichtung. „Er wird wahrscheinlich in die Millionenhöhe gehen.“

Die schlimmstmögliche Situation also? Keinesfalls. „Für uns“, sagte Knieriem, „ist es viel wichtiger, dass wir den Vogelbestand halten können.“ Im schlimmsten Fall müssten rund 1200 Vögel getötet werden. Dann nämlich, wenn das Virus weiter auftaucht.

Doch bis jetzt gibt es gute Nachrichten. 1190 Tests von Vögeln des Zoos gibt es bis jetzt, bei keinem wurde festgestellt, dass das Virus ausgeschieden wurde. Knieriem hofft inständig, dass sein Zoo bald eine Ausnahmegenehmigung erhält und nicht, wie im EU-Recht vorgeschrieben, bei einem Vogelgrippe-Fall generell der ganze Bestand getötet werden muss.

Die Öffnung des Zoos ist für uns nicht prioritär.

Andreas Knieriem, Direktor des Berliner Zoos

Die Ausnahmegenehmigung muss Maria Elena Kaschuba, die Amtliche Tierärztin des Bezirks Mitte aussprechen, in dem der Zoo liegt. Eine Ausnahmegenehmigung ist möglich, wenn alle Schutzmaßnahmen, die der Zoo angeordnet hat, greifen.

Zoo-Öffnung frühestens gegen Jahresende

Wenn jeder Vogel nach zwei Tests negativ ist, kann auf eine Tötung verzichtet werden. Allerdings muss nach jedem Test eine 21-tägige Pause abgewartet werden. Frühestens gegen Jahresende also ist es möglich, dass der Zoo wieder öffnen wird.

Aber Maria Elena Kaschuba will sich nicht festlegen. Die Situation könne sich täglich ändern. Für sie ist das oberste Ziel, „dass das Virus vom Berliner Zoo aus nicht um die ganze Welt geht“. Auch Knieriem sagte: „Die Öffnung des Zoos ist für uns nicht prioritär. Wir wollen kein Seuchenherd sein.“

Dem Zoo kommt entgegen, dass er nach EU-Recht als geschlossene Einrichung gilt, bei dem besondere Sicherheits- und Schutzmaßnahmen vorgeschrieben sind. Damit ist es leichter, eine Verbreitung zu verhindern.

Christian Kern, der Zoologische Leiter, erklärte, es dauere „Jahrzehnte, einen Vogelbestand wie wir ihn haben, komplett neu aufzubauen“.

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