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Rollstuhlfahrer haben es mitunter im Straßenverkehr schwer.

© imago/Jürgen Ritter

Tempo 30 und strengere Parkregeln : Verbände fordern barrierefreien Straßenverkehr

Für Menschen mit Behinderung und für viele Ältere ist der Fahrverkehr zu dicht und zu schnell. Eine Ergänzung der Straßenverkehrsordnung soll das ändern.

An diesem Mittwoch wollen die Verkehrsminister von Bund und Ländern über eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) beraten. Dabei soll das bisher auf flüssigen Verkehr fokussierte Regelwerk um Aspekte wie Umwelt- und Klimaschutz sowie städtebauliche Ziele ergänzt werden. In einer gemeinsamen Erklärung fordern sechs Organisationen, dass als weiteres Ziel die Barrierefreiheit des Straßenverkehrs in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen wird.

Zu den Initiatoren gehören Seniorenvertretungen sowie der Sozialverband VdK. Für den ebenfalls beteiligten FUSS e.V. beschrieb Geschäftsführer Roland Stimpel das Thema als soziale Frage: Manche Menschen trauten sich kaum allein aus dem Haus, weil sie „abhängig von der Gnade der Stärkeren“ seien.

Hauptforderungen seien erweiterte Möglichkeiten für Kommunen, Tempo 30 auszuweisen und Querungshilfen wie Zebrastreifen und Mittelinseln anzulegen, strengere Parkregeln für Motorräder und E-Scooter sowie konsequenteres Vorgehen gegen Falschparker, die etwa Blindenleitstreifen und den Fünfmeterbereich um Kreuzungen blockieren. Letzteres sei bei der Überarbeitung des Bußgeldkataloges vor zwei Jahren schlicht vergessen worden. Und von einem insgesamt langsameren Verkehr würden auch ältere Autofahrer ohne Behinderung profitieren.

Mehr Sehbehinderte treffen im Verkehr auf mehr leise E-Autos

Christiane Möller, Justiziarin beim Blindenverband ABSV in Berlin, hält das Thema für wichtiger denn je, weil mit der alternden Bevölkerung die Zahl der Sehbehinderten wachse und zugleich die Menge der relativ leisen Elektroautos zunehme. „Kommunen müssen rechtssicher die Möglichkeit bekommen, etwa für gewerbliche Anbieter von E-Scootern feste Abstellflächen außerhalb von Gehwegen zu schaffen“, sagte sie.

Nach Auskunft von Stimpel „haben wir in der StVO immer noch Formulierungen, die fast wörtlich denen der ersten Reichs-StVO von 1937 entsprechen“. Das bundeseinheitliche Recht sei „strikt auf flüssigen Straßenverkehr getrimmt“. Verbesserungsvorschläge habe die Verkehrsministerkonferenz schon 2021 verabschiedet. Der damalige Rheinland-Pfälzer Landesminister Volker Wissing (FDP) zeige seit seinem Wechsel in die Bundesregierung aber keine Bereitschaft mehr, die Forderungen umzusetzen.

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