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Lehramtsstudium: „Kein Anspruch auf Lehrermaster“

Universitäten dürfen nach einem neuen Rechtsgutachten Lehramtsstudenten den Aufstieg vom Bachelor- ins Masterstudium verweigern. Dies gelte trotz fehlender Berufsalternativen mit einem reinen Bachelorabschluss, heißt es in dem Gutachten des Konstanzer Hochschulrechtlers Kay Hailbronner.

Universitäten dürfen nach einem neuen Rechtsgutachten Lehramtsstudenten den Aufstieg vom Bachelor- ins Masterstudium verweigern. Dies gelte trotz fehlender Berufsalternativen mit einem reinen Bachelorabschluss, heißt es in dem Gutachten des Konstanzer Hochschulrechtlers Kay Hailbronner.

In Auftrag gegeben hatten die Expertise die baden-württembergischen Universitätsrektoren. Sie streiten seit einem halben Jahr mit der Landesregierung über die Umstellung der Studiengänge für Gymnasiallehrer vom Staatsexamen auf Bachelor und Master. Die Rektoren fordern den in anderen Fächern üblichen Flaschenhals zwischen Bachelor und Master, den nur Studenten mit guten Noten passieren können. Das Kultusministerium verweist dagegen auf die besondere Situation im Lehrerstudium. Bachelor- wie Masterstudium seien auf das künftige Berufsfeld bezogen. Der Bachelor vermittele bundesweit keine Qualifikation für den Lehrerberuf. Hintergrund sind allerdings auch Befürchtungen, gescheiterte Bachelorstudenten könnten sich ins Masterstudium einklagen und sich dabei auf das Grundrecht auf freie Berufswahl berufen. Diesem Argument widerspricht nun das Gutachten. Es gebe keinen Anspruch, eine begonnene Berufsausbildung ohne Nachweis eines erreichten Kenntnisstandes fortzusetzen. Zudem seien gute Lehrer ein wichtiges Gemeinschaftsgut, was solche Hürden rechtfertige. Das Prüfungsverfahren muss laut Gutachten lediglich jedem Bachelorabsolventen eine faire Chance gewährleisten. fvb

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