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Gorillas liefert seit Ende 2019 Lebensmittel an die Haustür. Das Start-up expandierte während der Coronapandemie. Aktuell steckt die Branche jedoch in einer Krise.

© IMAGO/Michael Gstettenbauer

„Nicht mehrere Betriebsräte für den gleichen Betrieb“: Streit zwischen Gorillas und Belegschaft geht in die nächste Runde

Der Betriebsrat von Gorillas will Mitarbeitervertretungen für jedes Warenlager in Berlin wählen lassen. Das Unternehmen sieht „keine rechtliche Grundlage“.

Beim Lebensmittelllieferdienst Gorillas in Berlin brodelt es weiter zwischen der Belegschaft und der Unternehmensführung. Aktueller Streitanlass ist ein Aufruf des im vergangenen Jahr gewählten Betriebsrats zur Wahl weiterer Mitarbeitervertretungen in einzelnen Berliner Warenlagern.

Dagegen hat das Unternehmen eigenen Angaben zufolge eine einstweilige Verfügung beim Berliner Arbeitsgericht eingereicht. „Es können aus rechtlicher Sicht nicht mehrere Betriebsräte für den gleichen Betrieb zuständig sein“, teilte Gorillas am Freitag auf Anfrage mit. Zuvor hatte der „Spiegel“ berichtet.

Der Hintergrund: Im vergangenen Jahr hatte die Belegschaft nach langem Ringen mit der Unternehmensführung einen Betriebsrat als Interessenvertretung für die Beschäftigten in ganz Berlin gewählt. Das Gremium wirft dem Unternehmen nun vor, als Reaktion auf die Wahl aus den einzelnen Warenlager-Standorten in der Hauptstadt eigenständige Franchise-Unternehmen gemacht zu haben. In diesen habe der stadtweite Betriebsrat kein Mitspracherecht.

„Deshalb werden Wahlen in jedem Warenlager abgehalten“, heißt es nun in dem Aushang des Betriebsrats. Konkrete Aufrufe habe es demnach bereits für die Standorte Friedenau und Schöneberg gegeben. „Vielleicht kann dein Warenhaus das nächste sein“, heißt es weiter.

„Dieses Vorgehen widerspricht nicht nur dem Selbstverständnis des Berliner Betriebsrats, der sich seit jeher als für die ganze Stadt verantwortlich ansieht, sondern entbehrt auch jeglicher rechtlichen Grundlage“, teilte Gorillas mit. Nach Auffassung des Unternehmens ist der Gesamtbetriebsrat weiterhin für die Belange in allen Waren-Standorten zuständig. (dpa)

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