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Der Flughafen Berlin-Brandenburg.

© imago images/Frank Sorge

Update

Nach Blockade der „Letzten Generation“: Richter schickt Klimaaktivist in Gewahrsam – BER prüft Schadensersatzansprüche

Einer der sechs Aktivisten, die am Donnerstag auf das Flugfeld des BER eingedrungen waren, ist betroffen. Es bestünde Wiederholungsgefahr, so die Polizei Brandenburg.

| Update:

Nach der Klebeaktion von Klimaaktivisten auf dem Rollfeld des Flughafens BER in Schönefeld muss einer der sechs Aktivisten auf richterlichen Beschluss im Gewahrsam bleiben. Das teilte ein Sprecher der Polizei Brandenburg dem Tagesspiegel mit.

Weil der Mann bereits zuvor bei Aktionen der Gruppe „Letzte Generation“ aufgefallen war, sehen Polizei und Justiz Wiederholungsgefahr. Deshalb ordnete der Richter Verhinderungsgewahrsam an.

Die anderen fünf Aktivisten – vier Männer und eine Frau – sind bereits auf Weisung der Staatsanwaltschaft Cottbus aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden. Die Aktivisten im Alter von 20 bis 32 Jahren waren am Donnerstag auf das Flughafengelände eingedrungen. Vier von Ihnen hatten sich auf der Rollbahn festgeklebt.

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Bei der Polizei hat der für politisch motivierte Straftaten zuständige Staatsschutz beim Landeskriminalamt Brandenburg die Ermittlungen übernommen. Nach Angaben des Sprechers wird wegen diverser Delikte ermittelt: Wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr, des Angriffs auf den Luftverkehr, Störung öffentlicher Betriebe, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch.

Wissing: Allgemeinheit kann Kosten nicht tragen

Darüber hinaus ist im Nachgang der Blockadeaktion eine Debatte über die Sicherheit von Airports entbrannt – auch wegen Terrorgefahr. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hat die Polizei nach der Blockade des Hauptstadtflughafens BER durch Klimaaktivisten dazu aufgerufen, den Vorfall genau aufzuarbeiten. „Die Polizei muss dieser Frage nachgehen, weshalb das ganz offensichtlich einfach möglich war, den Sicherheitsbereich zu erreichen“, sagte Wissing am Freitag dem Fernsehsender Welt.

Wir brauchen Akzeptanz für Klimaschutz, aber es muss in unserem Staat gelten: Null Toleranz für derartige Straftaten.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP)

„Es ist Aufgabe der Polizei zu untersuchen, wie es dazu kommen konnte, dass die Aktivisten derart schnell in den Sicherheitsbereich eindringen konnten.“ Für die Zukunft müsse die Frage gestellt werden, was genau zu tun wäre, um derartige Vorfälle zu vermeiden. Grundsätzlich seien die Sicherheitsvorschriften an deutschen Flughäfen aber streng, betonte der Minister.

„Wir haben hohe Sicherheitsstandards an den Flughäfen. Hier wurde ja auch sofort eingeschritten.“ Klar sei, dass die verursachten Kosten nicht von der Allgemeinheit getragen werden könnten. „Wir brauchen Akzeptanz für Klimaschutz, aber es muss in unserem Staat gelten: Null Toleranz für derartige Straftaten“, sagte Wissing.

Flughafen will Sicherkeitskonzept verbessern

Der Flughafen BER will nach der Aktion der „Letzten Generation“ sein Sicherheitskonzept überprüfen und verbessern. Das sagte ein Sprecher der Flughafengesellschaft am Freitag dem Tagesspiegel. Die bisherige Absicherung mit dem 28 Kilometer langen Zaun entspreche bislang internationalen Standards. Die Aktion der Gruppe „Letzte Generation“ mit dem Durchschneiden des Zaunes und dem Festkleben auf dem Rollfeld – und damit im Hochsicherheitsbereich – habe nun eine neue Qualität, sagte der Sprecher.

„Wir denken da zusammen mit der Polizei nach, die auch die Aufgabe hat, die Flugbetriebsflächen mit zu sichern“, konkretisierte der Sprecher. Sollte es Möglichkeiten geben, den Zaun um das Betriebsgelände noch stabiler zu machen, „dann werden wir das selbstverständlich machen“.

Das Vorgehen der Klimademonstranten sei „hochgefährlich und hochriskant“ gewesen. Es gebe für den Zaun auch elektronische Sicherungsmaßnahmen. Allerdings müssten die auch so justiert sein, dass nicht bei jedem Wildschwein am Zaun Alarm geschlagen wird.

In der Bundesrepublik müssen Flughafengebäude, Flugzeuge und alle wichtigen Anlagen durch Alarmanlagen, Videoüberwachung, Zäune, Beleuchtung und Bewegungsmelder geschützt sein. Zudem gibt es regelmäßige Streifen.

Nach dem Luftsicherheitsgesetz sind Flughafenbetreiber zum Schutz des Flughafenbetriebs vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs verpflichtet. Sie müssen „die Bereiche der Luftseite gegen unberechtigten Zugang“ sichern. Sicherheitsbereiche oder sensible Teile der Sicherheitsbereiche darf nur „hierzu besonders berechtigten Personen“ gestattet werden. (mit dpa)

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