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Die Götting der Gerechtigkeit, Justitia, wird üblicherweise mit verbundenen Augen dargestellt.

© Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

Messerattacke am Mehringplatz: Berliner Staatsanwaltschaft klagt 20-Jährigen wegen versuchten Mordes an

Ein 16-Jähriger hat im Januar nur knapp einen Messerangriff durch seinen Cousin überlebt. Die Ermittler gehen von einem Racheakt nach einem Familienstreit aus.

| Update:

Nach einer beinahe tödlichen Messerattacke auf einen 16-Jährigen hat die Berliner Staatsanwaltschaft dessen Cousin wegen versuchten Mordes angeklagt. Die Ermittler gehen von einem Racheakt infolge eines Streits zwischen zwei Familien aus, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Die Anklage gehe von einem versuchten Heimtückemord aus niederen Beweggründen und gefährlicher Körperverletzung aus.

Der 20-Jährige soll seinen Cousin am 10. Januar am Mehringplatz in Kreuzberg zunächst gemeinsam mit vier weiteren Männern, die unbekannt blieben, von hinten angegriffen haben. Dann soll er ihm mit einem Messer in den Rücken, die Leistengegend und in den Oberschenkel gestochen haben. Erst als Passanten aufmerksam wurden, ließen die Männer demnach von dem Opfer ab und flüchteten. Laut Staatsanwaltschaft trug der 16-Jährige lebensbedrohliche Verletzungen davon.

Der deutsche Beschuldigte flüchtete nach der Tat zunächst ins Ausland. Am 6. Juli sei er jedoch nach Deutschland zurückgekommen und habe sich gestellt, hieß es. Darum sei er nicht in Untersuchungshaft gekommen. Einen Termin für den Prozess gibt es noch nicht, die Anklage muss zunächst vom Landgericht Berlin zugelassen werden.

Laut Staatsanwaltschaft war der Streit zwischen den Familien bereits früher eskaliert: Im März 2022 wurde ein Bruder des jetzigen Tatopfers wegen versuchten Mordes vom Berliner Landgericht zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Opfer war damals laut Staatsanwaltschaft ein Bruder des nun angeklagten 20-Jährigen. Bei der Attacke auf den 16-Jährigen soll es sich um einen „von Rache getragenen Gegenangriff“ gehandelt haben. (dpa)

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