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Das Kartellamt fordert Deutsche Bahn auf, Verspätungszeiten ihrer Züge an Wettbewerber zu übermitteln.

© Arne Dedert/dpa

Alternativen zu bahn.de: Kartellamt will Marktmacht der Deutschen Bahn beim Ticketverkauf beschränken

Erfolg für ein Berliner Start-up: Kartellwächter fordern die Bahn auf, anderen Mobilitätsplattformen aktuelle Verkehrsdaten zu übermitteln.

Die Deutsche Bahn AG missbraucht womöglich ihre Marktmacht, um anderen Mobilitätsanbietern den Zugang zum Markt zu erschweren. Das ist das vorläufige Ergebnis einer Untersuchung des Bundeskartellamts. 

Demnach stellt die Deutsche Bahn (DB) Plattformunternehmen wie dem Berliner Start-up Omio keine Daten über Verspätungen, Fahrtverlauf, Zugausfälle oder Gleiswechsel zur Verfügung. Das sei unzulässig. 

Über die Mobilitätsplattformen von Omio kann man Reiserouten online planen. Dabei lassen sich beispielsweise Bahntickets mit Flügen, Carsharing, Fernbus oder Mietfahrrädern kombinieren. 

Doch die Bahn wolle ihre Tickets lieber selbst verkaufen – und benachteilige daher andere Anbieter, kritisieren sowohl Omio als auch das Londoner Unternehmen Trainline schon seit Jahren. Nun stimmt ihnen Deutschlands oberster Kartellwächter zu. 

Der bundeseigene Eisenbahnkonzern sei hierzulande das „marktbeherrschende Verkehrsunternehmen auf der Schiene“, teilte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, am Mittwoch mit. Daher habe das Unternehmen „besondere Pflichten gegenüber Dritten“ wie zum Beispiel den neueren Mobilitätsdienstleistern. 

Kartellamt: Deutsche Bahn spiele „Doppelrolle“

Die Behörde hat bereits Ende 2019 ein Missbrauchsverfahren eingeleitet. Die DB nehme eine „Doppelrolle“ ein, heißt es in der Erklärung. Die Deutsche Bahn sei einerseits eine marktstarke Mobilitätsplattform. Mit ihrer Website bahn.de und mit der App DB Navigator vertreibe sie nicht nur die eigenen Fahrkarten, sondern auch Tickets von über 50 Verkehrsverbünden.

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„Andererseits hat sie als mit weitem Abstand führendes Schienenverkehrsunternehmen die Möglichkeit, aufgrund ihrer Schlüsselstellung die Nutzung des Schienenverkehrs in den Angeboten Dritter zu kontrollieren.“

Omio fühlt sich mehrfach wirtschaftlich benachteiligt

Ein Omio-Sprecher sagte dem Tagesspiegel am Mittwoch, sein Unternehmen werde in vier Punkten benachteiligt. Die Plattform erhalte keinen Zugriff auf Daten, könne die Kund:innen daher zum Beispiel nicht über Verspätungen informieren. Außerdem erlaubten die Standardverträge keine Werbung mit Bezug auf die Bahn.

Omio dürfe zudem keine eigenen Rabatte anbieten, während die Bahn ihre Rabatte oftmals nicht weitergebe. Nicht zuletzt erhalte Omio nur eine geringe Kommissionsgebühr und müsse davon auch Nebenkosten tragen, zum Beispiel für Onlinezahlungen (T+)

Die Deutsche Bahn AG, deren Zentrale am Potsdamer Platz in Berlin liegt, muss nun zu den vorläufigen Ergebnissen Stellung nehmen. Der Konzern bestätigte am Mittwoch, der „umfangreiche Entscheidungsentwurf“ werde jetzt rechtlich geprüft.

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