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Das Berliner Landgericht soll in eins für Zivilrecht und eins für Strafsachen aufgesplittet werden.

© Imago/Lem

„Höhere Effektivität der Justiz“: Abgeordnetenhaus beschließt Teilung des Berliner Landgerichts

Deutschlands größtes Landgericht wird aufgeteilt. Senatorin Lena Kreck erhofft sich von der Reform eine zugänglichere Justiz für die Berlinerinnen und Berliner.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat eine Teilung des Landgerichts Berlin beschlossen. Ab 2024 werden alle Strafsachen beim Landgericht I konzentriert und alle Zivilsachen beim Landgericht II. Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) nannte den Beschluss in einer Erklärung einen richtigen und wichtigen Schritt, von dem die Berlinerinnen und Berliner profitieren würden. Sie bekämen eine noch zugänglichere Justiz.

„Durch diese Teilung verbessert sich die Möglichkeit der Realisierung klarer Verwaltungsstrukturen, ortsnaher Entscheidungen und eigenständiger Ressourcenverantwortung erheblich“, so Kreck. „Am Ende steht eine höhere Effektivität der Justiz durch die kleineren Handlungseinheiten.“

Mit mehr als 400 Richterinnen und Richtern sowie rund 800 Mitarbeitenden hat Berlin nach Justizangaben bundesweit das größte Landgericht. Es ist bislang auf drei Standorte verteilt. Das neue Landgericht I soll am Standort Moabit arbeiten, das Landgericht II im Tegeler Weg und in der Littenstraße. (dpa)

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