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Solche Szenen sollen in Berlin künftig der Vergangenheit angehören.

© dpa/Christian Charisius

Nach der Pariser Abstimmung: E-Scooter bleiben in Berlin erlaubt – und das ohne Obergrenzen

In Paris sind E-Scooter zum Ausleihen nach einer Volksabstimmung bald Geschichte. In Berlin steigt die Zahl der Leihroller immer weiter. Die Handhabe ist jedoch begrenzt.

Das angekündigte Aus für geteilte E-Scooter in Paris hat auch in Berlin die Diskussion um die Zukunft der kleinen Flitzer angeheizt. Ein generelles Verbot wie in der französischen Hauptstadt droht jedoch nicht. Stattdessen setzt CDU-Chef Kai Wegner auf Absprachen mit den Verleihern. „Das gehen wir jetzt an“, sagte der designierte Regierende Bürgermeister der geplanten schwarz-roten Landesregierung bei Welt-TV. E-Scooter sollen nur auf ausgewiesenen Flächen abgestellt werden können. „Erst dann geht die Uhr aus, wo man für einen solchen E-Scooter bezahlt.“

Anders als in Paris, wo der Markt in der Vergangenheit bereits durch zusätzliche Auflagen und Regeln begrenzt worden war, ist die Zahl der E-Roller in Berlin in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Waren 2019 rund 11.000 Stück zugelassen, wurden Ende vergangenen Jahres 41.000 gezählt.

Der Ärger darüber – etwa von der Fußverkehrslobby – entzündet sich in Deutschland an ähnlichen Streitpunkten wie in Paris: zugestellte Gehwege, Unfälle und Nutzende, die sich nicht an Verkehrsregeln halten. Erst vor wenigen Tagen war in Berlin-Mitte erneut ein Mann auf einem E-Scooter angefahren und schwer verletzt worden.

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Die Handhabe deutscher Städte ist jedoch begrenzt – und variiert regional. Grundsätzlich gibt es zwei rechtliche Varianten: Fallen die Leihroller aus Sicht der Gerichte in einem Bundesland unter den Gemeingebrauch, können sie wie Fahrräder ohne Genehmigung auf Gehwegen abgestellt werden. Das ist etwa in Hamburg und München der Fall. „Daraus ergibt sich, dass Hamburg kein Verbot aussprechen kann“, erklärt ein Sprecher der dortigen Verkehrsbehörde.

Nur, wenn die Angebote als gewerbliche Vermietung eingestuft werden, müssen Gemeinden diese erlauben. Das trifft auf Berlin zu. Obergrenzen für die Flottengröße gibt es zwar nicht. Seit September kassiert die Stadt pro aufgestelltem Roller und Jahr jedoch eine Gebühr von bis zu 42 Euro von den Verleihern. Zudem gelten strengere Regeln. So sollen die Vehikel in bestimmten Gebieten wie rund um das Brandenburger Tor nur noch an dafür ausgewiesenen Flächen geparkt werden dürfen. Bis zu 150 davon sollen in diesem Jahr entstehen.

Weitere Schritte schließt der Senat nicht aus: Soweit erforderlich, werde die zuständige Senatsverwaltung „auch andere Instrumente prüfen“ – wie eine Reduzierung der Fahrzeugzahlen durch eine Begrenzung der Flottengrößen, heißt es aus der Senatsverwaltung für Verkehr.

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