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Vor dem Unglück hatte die Familie des Mädchens am Klempowsee gefeiert.

© IMAGO / Panthermedia

Unglück in Brandenburg: Ertrunkenes Kind im Klempowsee – Aufsichtspflicht nicht verletzt

Das vierjährige Mädchen war am Dienstagabend ertrunken. Die Aufsichtspersonen müssen laut Polizei nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Nach dem Tod eines vierjährigen Mädchens im Klempowsee in Brandenburg müssen die Aufsichtspersonen nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Die Staatsanwaltschaft sehe keinen Anfangsverdacht für eine Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Großeltern des Mädchens, sagte der Sprecher der Polizeidirektion Nord, Joachim Lemmel, am Donnerstag auf Anfrage.

Nach seinen Angaben hatten zum Zeitpunkt des Unglücks am Dienstagabend die Eltern des Mädchens die Familienfeier in einem Seerestaurant bereits verlassen. Daher hätten die Großeltern die Aufsichtspflicht gehabt. Diese seien mit Aufräumen beschäftigt gewesen, als das Mädchen vermisst wurde. Die Polizei wurde um 18.40 Uhr alarmiert.

Sofort begann eine großangelegte Suchaktion von Polizisten und der Feuerwehr. Unterstützt wurden die Einsatzkräfte von vielen freiwilligen Helfern, wie der Sprecher sagte.

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Ein Hubschrauber überflog das Gebiet, mit Spürhunden wurden der Wald und die Ufer abgesucht, Feuerwehrleute waren mit Booten auf dem Wasser unterwegs.

Nach etwa zwei Stunden wurde die Leiche des Kindes gefunden. Sie trieb im Wasser in der Nähe des Ufers. Ein Notarzt konnte nur noch den Tod des Mädchens feststellen. (dpa)

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