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Ein Schild mit der Aufschrift «Geflügelpest Sperrbezirk». (Symbolbild)

© picture alliance/dpa/Hauke-Christian Dittrich

Frau findet tote Möwe in Lichtenberg: Erster Fall von Geflügelpest bei Wildtieren in Berlin

Bei einer toten Möwe an der Rummelsburger Bucht wurde die Geflügelpest nachgewiesen. Geflügelhalter sollen ihre Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen.

Das Bezirksamt Lichtenberg meldet den in dieser Saison der erste Fall von Geflügelpest in Berlin, der bei einem Wildvogel nachgewiesen wurde. Bei einer in der Rummelsburger Bucht tot aufgefundenen Möwe sei Geflügelpestvirus H5N1 nachgewiesen worden.

Das Tier wurde von einer Frau verendet auf einem Steg aufgefunden und durch die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamtes zur Untersuchung in das Landeslabor Berlin-Brandenburg verbracht. Der Bestätigungsnachweis des Virussubtyps H5N1 erfolgte am 26. Januar durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut. 

Das Virus vom Subtyp H5N1 ist in den vergangenen Wochen mehrfach bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln in Deutschland und Europa festgestellt worden. In Berlin trat die Geflügelpest zuletzt im Winter 2020/2021 bei 20 Wildvögeln und einem Hausgeflügelbestand auf. 

Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest-Erreger.

Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit auch auf den Menschen übertragen worden. Die Weitergabe von Mensch zu Mensch wurde jedoch nicht festgestellt.

Kranke oder tote Tiere auf keinen Fall anfassen

"Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirksamtes melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann", teilte der für den Veterinärbereich zuständige Bezirksstadtrat, Martin Schaefer (CDU), mit. 

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"Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst werden, auch Federn sollten nicht gesammelt werden."

Geflügelhalter im Bezirk werden gebeten, ihre Tiere jetzt besonders vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Futter, Einstreu und Tränke müssen für Wildvögel unzugänglich sein. Auch für Hobbyhaltungen gilt, dass die Ställe und Standorte gegen das Betreten durch Unbefugte gesichert sein sollten.

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