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Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Berliner AfD hat wohl kein Anrecht auf Stadtratsposten
Das Vorschlagsrecht der Fraktionen stehe „unter dem Vorbehalt der Wahl“ durch die Bezirksverordnetenversammlung, sagen die Richter. Die AfD kann gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.
Von Daniel Böldt
Die AfD hat offenbar keinen Rechtsanspruch darauf, trotz entsprechender Wahlergebnisse in den Bezirken, einen Stadtrat oder eine Stadträtin zu stellen. Das geht aus einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt.
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