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Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ hat im Juni 2019 rund 77.000 Unterschriften bei der Innenverwaltung eingereicht.

© Gregor Fischer/dpa

Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“: Enteignungs-Initiative und Berliner Innenbehörde treffen sich

Mehr als 77.000 Unterschriften hat die Initiative gesammelt. Doch der Beschlusstext zum Enteignungsbegehren muss rechtssicher sein. Darum geht es am Freitag.

Von Sabine Beikler

Eine Delegation der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ wird sich am Freitag mit Vertretern der Senatsinnenverwaltung treffen. Bei dem Gespräch soll es um „Anpassungen der Formulierung“ des Beschlusstextes zum Volksbegehren gehen. Denn laut Rechtsauffassung der Verwaltung kann ein Gesetzgebungsauftrag an den Senat nicht Gegenstand eines Volksbegehrens sein. Die Verwaltung dringt auf einen „appellativen Charakter“ in dem Gesetzestext.

In dem Antrag der Initiative an die Innenverwaltung vom November 2018 steht, der Senat werde aufgefordert, ein Gesetz zu erarbeiten „zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung“. Dem Vernehmen nach könnte eine Formulierung, wonach der Senat geeignete Maßnahmen zu diesem Zweck ergreifen müsse, ausreichen, um letzte Zweifel an der Rechtmäßigkeit auszuräumen.

Im Koalitionsausschuss vor einer Woche hatte man sich wie berichtet darauf verständigt, dass die Innenverwaltung das Gespräch mit der Initiative suchen solle. An der grundsätzlichen Rechtmäßigkeit des Volksbegehrens zweifelte die Koalition nicht.

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Die Initiative sei „grundsätzlich gesprächsbereit“, sagte Sprecher Ralf Hoffrogge dem Tagesspiegel. Bereits im Juni 2019 hatten die Befürworter rund 77.000 Unterschriften bei der Innenverwaltung eingereicht. 20.000 hätten sie gebraucht, um die erste Schwelle des Volksbegehrens zu nehmen. Seitdem dauert die Prüfung an.

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