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Andreas Galau ist AfD-Landtagsabgeordneter und Vizepräsident des Parlaments.

© Soeren Stache/dpa

AfD-Mann als Vize-Landtagspräsident „untragbar“: Brandenburgs Koalition erwägt Verfassungsänderung

Der AfD-Abgeordnete Andreas Galau sympathisiert mit Rechtsextremisten und beteiligte sich an den Corona-Demos. In der Koalition gilt er deshalb als untragbar.

Die rot-schwarz-grüne Koalition im Brandenburger Landtag hat eine Verfassungsänderung ins Spiel gebracht, um eine Abwahl des AfD-Landtagsabgeordneten Andreas Galau als Vizepräsident des Parlaments zu erreichen.

„Ich persönlich halte Herrn Galau als Vizepräsidenten für untragbar“, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende Jan Redmann am Dienstag nach einer Fraktionssitzung. „Doch wenn ich mir die AfD-Fraktion ansehe - da wimmelt es von Rechtsextremisten - sehe ich niemanden, der tragbar wäre.“

Redmann bezog sich dabei unter anderem auf Medienberichte, wonach Galau bei einer Anti-Corona-Demo in Berlin rechtsextremistische Politiker aus Polen getroffen haben soll.

Nach Artikel 69 der Landesverfassung hat die AfD als zweitstärkste Landtagsfraktion das Vorschlagsrecht für das Amt des Landtagsvizepräsidenten. „Wir werden eine Verfassungsänderung zwar nicht vorantreiben“, meinte Redmann, „aber an der CDU-Fraktion würde eine Änderung dieser Regelung in der Verfassung nicht scheitern.“

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Erik Stohn äußerte sich ähnlich. Unter anderem die Kontakte zu polnischen Rechtsextremisten machten ihn zunehmend als Landtags-Vizepräsidenten untragbar, sagte Stohn. „Ich hoffe, dass diese Einsicht auch in den anderen Fraktionen wächst“, sagte er.

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Grünen-Fraktionschefin Petra Budke erklärte, Galaus Auftreten bei Demonstrationen und seine Amtsführung seien problematisch. „Daher halten wir es für sinnvoll, über eine Verfassungsänderung nachzudenken“, sagte sie. Dazu werde es mit den anderen Fraktionen Gespräche geben.

Für eine Verfassungsänderung ist im Parlament eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Die rot-schwarz-grüne Koalitionsfraktionen verfügen im Landtag über 50 der 88 Mandate. Für die notwendige Mehrheit wären die Regierungsfraktionen auf Unterstützung weiterer Abgeordneter etwa der Linken oder der Freien Wähler angewiesen.

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