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Mit einer Fahne und einer Weste des Bündnisses «Deutsche Wohnen und Co enteignen» steht ein Teilnehmer an der Demonstration «Karneval der Enteignung» in Kreuzberg auf dem Oranienplatz.

© dpa/Paul Zinken

Tagesspiegel Plus

Zur Enteignung großer Immobilienunternehmen: Diese Streitpunkte sind in Berlin noch ungeklärt

Gastbeitrag zum Abschlussbericht der Expertenkommission zum Volksentscheid „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“. Deutsche Wohnen & Co. die Häuser wegnehmen? So einfach geht es nicht.

Ein Gastbeitrag von
  • Patrick Hoffmann
  • Jan Hennig
  • Ulrich Battis

Als Ende Juni 2023 die Expertenkommission zum Volksentscheid „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“ ihren Abschlussbericht vorlegte, proklamierte die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ in ihrer Pressemitteilung: „Der Abschlussbericht der Expert*innenkommission bestätigt zweifelsfrei die rechtliche Machbarkeit der Vergesellschaftung.“ Machbarkeit? – sagen manche. Zweifelsfrei? – ganz sicher nicht. Richtig ist: Die Kommissionsmehrheit hält eine Vergesellschaftung für verfassungsrechtlich möglich. Gewichtige Sondervoten im Abschlussbericht betonen aber die hohen verfassungsrechtlichen Hürden bei den beiden Hauptpunkten Verhältnismäßigkeit und angemessener Entschädigung.

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