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Praxis in Brandenburg, wo vielerorts Ärzte fehlen.

© dpa/Soeren Stache

Nach Aussagen von Ministerin Nonnemacher: Auch unter Medizinern gibt es Kritik an den Kassenärzten

Die Kassenärztlichen Vereinigungen sollen die ambulante Versorgung mit Praxen sicherstellen. Das klappt nicht überall – Brandenburgs Gesundheitsministerin Nonnemacher will deshalb mehr Mitsprache.

Im Streit zwischen den Kassenärzten und Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher wird die Grünen-Politikerin auch von Medizinern unterstützt. Der Verein Demokratischer Ärztinnen und Ärzte teilte mit, die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) verstünden sich de facto als Lobby medizinischer Kleinunternehmer: Sie „übernehmen nicht die ihnen zugewiesene Verantwortung und Garantenstellung für eine gute Versorgung aller Menschen überall im Land“, schreibt der Verein, der unter Ärzten als oppositionelle Stimme gilt.

Ministerin Nonnemacher hatte in der „Ärztezeitung“ angeregt, mehr Einfluss auf die ambulante Versorgung nehmen zu können. Die geltende Selbstverwaltung im Gesundheitswesen sei demokratietheoretisch ein Problem: Als gewähltes, zuständiges Regierungsmitglied könne Nonnemacher die Praxenverteilung kaum steuern.

Die KV in den Ländern sind Körperschaften öffentlichen Rechts, ihnen müssen alle niedergelassenen Mediziner angehören, die gesetzlich Versicherte versorgen. Die KV organisieren die ambulante Versorgung und verwalten die Honorare der Krankenkassen.

Besonders scharf auf Nonnemacher reagierte Berlins KV. Deren Vorstand teilte mit, wenn Nonnemacher dafür plädiere, in der Ärzte-Niederlassung „staatlich-dirigistisch“ vorzugehen, sei dies selbst „zutiefst antidemokratisch“. Der Verein Demokratischer Ärztinnen und Ärzte teilte dazu mit, trotz solcher Beteuerungen fordere Nonnemacher richtigerweise mehr Einfluss auf die Zulassungsverfahren. Seit Jahrzehnten sind die Praxen in den meisten Bundesländern ungleich verteilt. Die jeweiligen Ausschüsse für die Bedarfsplanung sind mit Vertretern der niedergelassenen Ärzte und der Krankenkassen besetzt.

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