Tagesspiegel Plus
Bezirke wollen Ordnungsämter aufrüsten: Nach Schlagstock und Pfefferspray kommt die „Bodycam“
Im neuen Polizeigesetz ist die Aufzeichnung von „Bild- und Tonaufnahmen“ am Körper ausdrücklich erlaubt. Auch für Außendienst-Mitarbeiter der Bezirke. Allerdings gibt es Einschränkungen.
Von Thomas Loy
Für die Hersteller von Kamerasystemen sind die Absatzmöglichkeiten derzeit günstig. Immer mehr Bundesländer wollen ihre Sicherheitskräfte mit Bodycams ausrüsten. Zum Schutz vor Übergriffen und zur Beweissicherung. Hessen gilt als Vorreiter, in Sachsen ist die Polizei seit 2021 mit insgesamt 1500 Bodycams unterwegs.
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