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Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verhängte gegen den 43-Jährigen eine Geldstrafe.

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5000 Euro beantragt und erhalten: Berliner Polizist wegen Betruges bei Corona-Soforthilfe verurteilt

Der Polizeihauptkommissar hatte gegenüber der Investitionsbank Berlin seine Nebentätigkeit als Hauptberuf angegeben. Er selbst sieht sich als unschuldig.

Ein Polizeibeamter, der Corona-Soforthilfe in Höhe von 5000 Euro beantragt und erhalten hatte, ist des Betruges schuldig gesprochen worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten verhängte gegen den 43-Jährigen am Donnerstag eine Geldstrafe von 4500 Euro.

Der Polizeihauptkommissar soll im April 2020 gegenüber der Investitionsbank Berlin angegeben haben, er sei hauptberuflich mit einem Einzelunternehmen im Bereich von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen tätig. Tatsächlich habe es sich um eine Nebentätigkeit gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter.

Das Gericht ordnete zudem die Einziehung der 5000 Euro an. Die Tat zeige eine „erhöhte Sozialschädlichkeit“, hieß es weiter im Urteil – „Geld abzugreifen, wo der Staat schnell Mittel zur Verfügung stellt, um Bedürftige nicht im Regen stehen zu lassen“. 

Dem 43-Jährigen, der seit mehr als 20 Jahren bei der Berliner Polizei in Vollzeit tätig ist, waren laut Anklage zwei Nebentätigkeiten mit wöchentlich je vier Arbeitsstunden und einem Monatseinkommen von insgesamt 450 Euro genehmigt worden. Als Polizist habe er monatliche Bezüge von rund 3500 Euro erhalten. Der Zuschuss sei für die Sicherung seiner wirtschaftlichen Existenz nicht erforderlich gewesen, so die Anklage.

Der Hauptkommissar ist wegen des Betrugsverdachts seit Juni 2021 bei gekürzten Bezügen vom Dienst suspendiert. Die Vorwürfe wies er vor dem Amtsgericht zurück. „Er ist überzeugt, alle Angaben in dem Antragsformular wahrheitsgetreu gemacht zu haben“, erklärte die Verteidigerin.

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Aus seiner Sicht habe es sich um ein Hauptgewerbe gehandelt, weil er mehr als 15 Stunden in der Woche dafür tätig gewesen sei. Der Beamte sagte, es habe erhebliche Investitionen gegeben, andererseits seien Aufträge weggeblieben. Seinen Dienst als Polizist habe er stets zur Zufriedenheit ausgeübt. 

Wegen computermäßiger Bearbeitung des Antrags wurde der Angeklagte des Computerbetruges schuldig gesprochen. Eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro verhängte das Amtsgericht. Die Staatsanwältin hatte auf eine Strafe von 150 Tagessätzen zu je 50 Euro plädiert, die Verteidigerin verlangte Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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