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Auch Bundesfinanzminister Lindner hatte am Mittwoch eine Fristverlängerung für die Grundsteuer in Aussicht gestellt.

© dpa/Jens Büttner

Auch Finanzminister Lindner ist dafür: Berliner CDU beantragt Grundsteuer-Fristverlängerung bis zum 31. Dezember

Die CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus will eine Verlängerung der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung. Berlins Finanzsenator Wesener ist dagegen.

Die Berliner Finanzverwaltung sieht keine Notwendigkeit für eine Fristverlängerung bei der Abgabe der Grundsteuer-Erklärung. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit. Die CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus beantragt dies am Donnerstag in der Plenarsitzung. Die Frist soll vom 31. Oktober auf den 31. Dezember verlängert werden. Eine Verlängerung hatte am Mittwoch auch Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) in Aussicht gestellt.

CDU-Generalsekretär Stefan Evers kritisierte auch die aus Sicht der CDU schlechte Vorbereitung der Berliner Finanzverwaltung: „In Berlin gab es keine Post vom Amt, weder freundlich noch unfreundlich. Hier musste man als Betroffener aufmerksam die Zeitung lesen, um von seinem Glück zu erfahren. Was die Finanzverwaltung übrigens für eine völlig ausreichende Informationspolitik hält“, sagte Evers. In anderen Bundesländern, wie etwa Nordrhein-Westfalen, laufe das deutlich besser. Die CDU wies auf die niedrige Quote derjenigen hin, die in den vergangenen Wochen ihre Grundsteuererklärung abgegeben hätten.

Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne) sieht jedoch keine Gründe für Sorgen: „Für Berlin besteht keine Notwendigkeit, die Abgabefrist zu verlängern, die seit langem bekannt ist. Wir stellen eine starke Dynamisierung bei der Abgabe in den vergangenen Wochen fest – so wie übrigens in jedem Steuerverfahren kurz vor Fristende.“

Bislang rund 25 Prozent der Erklärungen eingegangen

In der kommenden Woche würden sich die Finanzminister der Bundesländer dazu beraten. Wesener wies auch darauf hin, dass bislang vor allem kaum Steuerberater Erklärungen eingereicht hätten. „Aus Erfahrung wissen wir, dass sie ein besonders straffes Fristenmanagement pflegen und prinzipiell erst kurz vor Ende des Abgabezeitraums einreichen.“

Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte am Mittwoch mitgeteilt, er wolle die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung verlängern. Als Grund nannte er die Überforderung vor allem älterer Menschen damit. Er werde den Bundesländern diesen Vorschlag machen, schrieb er via Twitter.

Finanzsenator Wesener reagierte darauf ablehnend: „Vor diesem Hintergrund sind die Einlassungen des Bundesfinanzministers wenig hilfreich.“ Bislang sind laut Finanzverwaltung knapp 25 Prozent der Erklärungen eingegangen. Rund 860.000 müssen es bis Ende Oktober sein. Täglich kommen aktuell mehr als 4000 Einreichungen neue hinzu.

Notwendig geworden ist die Neuerhebung der Daten, die seit dem 1. Juli 2022 läuft, durch eine vom Bundesverfassungsgericht geforderte Reform der Grundsteuerberechnung. Die Grundsteuer wird bisher auf Basis veralteter Grundstückswerte berechnet. Im Westen gehen diese auf Daten von 1964 zurück, im Osten sogar auf solche von 1935. Mit der Realität haben diese Werte nicht mehr viel zu tun.

Bislang spielten nur die Größe des Grundstücks und die Gebäudefläche eine Rolle, die Lage des Grundstücks dagegen nicht. Mit dem wertabhängigen Berechnungsmodell, auf dem die neue Grundsteuer basiert, soll sich das ab 2025 ändern. Die Erklärung soll auf der Onlineplattform „Elster“ hochgeladen werden. Wer keine Möglichkeit hat, sie elektronisch abzugeben, kann alles auch in Papierform einreichen. Das soll laut Berliner Finanzverwaltung aber nur in Ausnahmefällen möglich sein. Die CDU fordert, dass dafür wie in Brandenburg Formulare bereitgestellt werden sollen.

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