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Gräber auf dem Südwestkirchhof in Stahnsdorf.

© Sebastian Gabsch

Update

Nach Neonazi-Beisetzung in jüdischem Grab: Antisemitismusbeauftragter erstattet Anzeige, Bischof unterbricht Urlaub

Ein Neonazi wird im ehemaligen Grab eines jüdischen Wissenschaftlers bestattet. Nun muss die Polizei ermitteln.

Die Beisetzung eines Neonazis im ehemaligen Grab eines jüdischen Musikwissenschaftlers auf dem evangelischen Südwestkirchhof in Stahnsdorf sorgt für Empörung. Der Berliner Antisemitismusbeauftragte Samuel Salzborn habe Strafanzeige wegen des Verdachts der Störung der Totenruhe, der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und der Volksverhetzung erstattet, teilte die Senatsverwaltung für Justiz am Dienstag in Berlin mit. Der evangelische Bischof Christian Stäblein unterbrach nach Angaben der Landeskirche wegen des Falls seinen Urlaub.

[Lesen Sie mehr bei Tagesspiegel Plus: "Aus der Geschichte getilgt": Neonazi im Grab eines jüdischen Wissenschaftlers beerdigt.]

„Die Bestattung eines Holocaust-Leugners auf der Grabstätte von Max Friedlaender ist ein schrecklicher Fehler und ein erschütternder Vorgang angesichts unserer Geschichte“, erklärte der Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz: „Wir müssen umgehend schauen, ob und was wir rückgängig machen können.“

Der 1909 eröffnete Südwestkirchhof gehört zur evangelischen Landeskirche, deren Bischof Stäblein seit rund zwei Jahren ist. Dort wurden am vergangenen Freitag die sterblichen Überreste des Neonazis Henry Hafenmayer aus Nordrhein-Westfalen beigesetzt. An der Trauerfeier nahmen zahlreiche Rechtsextremisten teil, darunter auch der wegen Volksverhetzung lange inhaftierte Antisemit Horst Mahler.

„Die Absicht liegt hier auf der Hand, dass Rechtsextremisten bewusst ein jüdisches Grab gewählt haben, um durch die Beisetzung eines Holocaustleugners die Totenruhe zu stören“, erklärte Salzborn: Das „gesamte Friedhofsetting mit verurteilten Holocaustleugnern bei der Beisetzung“ verlange nach einer strafrechtlichen Überprüfung. Er habe deshalb Anzeige bei der Polizei in Brandenburg erstattet.

Samuel Salzborn ist Antisemitismusbeauftragter des Landes Berlin.
Samuel Salzborn ist Antisemitismusbeauftragter des Landes Berlin.

© Kitty Kleist-Heinrich

Mit der evangelischen Landeskirche sei er zudem „im konstruktiven Austausch“, welche Konsequenzen der Vorfall haben soll, betonte Salzborn. Es müsse geprüft werden, ob und gegebenenfalls wie schnell der Holocaustleugner umgebettet werden kann, um das würdige Andenken an den Musikwissenschaftler Max Friedlaender nicht länger zu stören. Salzborn ist seit 2020 Ansprechpartner des Landes Berlin zu Antisemitismus.

Der Leiter der Antisemitismusfachstelle Brandenburg, Peter Schüler, forderte die Evangelische Kirche auf, die Urne des Neonazis Hafenmeyer umzubetten. "Es ist unbegreiflich wie es dazu kommen konnte, dass das Andenken an einen deutsch-jüdischen Wissenschaftler ausgerechnet durch die Beisetzung eines überzeugten Schoa-Leugners und Neonazis verunglimpft wird", teilte er mit.

Dass zur Beisetzung hochrangige Neonazis aus ganz Deutschland und dem Ausland gekommen seien, zeige, "welchen Stellenwert Heldenverehrung in der Szene besitzt", so Schüler: "Die Grabstätte von Max Friedlaender darf auf keinen Fall zu einem Pilgerort für Antisemiten werden, deshalb ist die Umsetzung der Urne von Henry Hafenmayer dringend geboten."

Evangelische Kirche spricht von einem Fehler

Der mehr als 200 Hektar große Südwestkirchhof in Stahnsdorf ist Deutschlands größter evangelischer Friedhof. Er liegt südlich von Berlin in Brandenburg zwischen Potsdam und Teltow, gehört jedoch kirchenrechtlich zu Berlin.

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Nach Bekanntwerden des Falls hatte die Landeskirche die Auswahl der ehemaligen Grabstätte von Max Friedlaender (1852-1934) für die Beisetzung am Montag als Fehler bezeichnet. Die Bestattung sei nicht evangelisch begleitet worden.

Die Entscheidung, die Anfrage nach einer Grabstätte nicht abzulehnen, sei in der Kirchenverwaltung im Konsistorium getroffen worden, sagte eine Kirchensprecherin: „Leitend ist dabei im Grundsatz, dass jeder Mensch ein Anrecht auf eine letzte Ruhestätte hat.“ Der erste Grabstättenwunsch sei von der Friedhofsleitung abgelehnt worden. (Tsp,epd)

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