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Blick auf Häuser in der Gropiusstadt. Der Anstieg der Mieten in deutschen Städten hat sich im vergangenen Jahr wieder erhöht.

© picture alliance / Jochen Eckel / dpa/Jochen Eckel

1,5 Millionen Haushalte betroffen: Berliner Senat verlängert Regelung zum Mieterschutz

Bis 2028 sollen 1,5 Millionen Berliner Haushalte vor allzu heftigen Mieterhöhungen bewahrt werden. Der Senat hat eine entsprechende Regelung verlängert.

Rund 1,5 Millionen Berliner Haushalte sollen auch in den kommenden Jahren vor allzu heftigen Mieterhöhungen bewahrt werden. Der Senat verlängerte dazu am Dienstag eine Regelung, wonach die Mieten in bestehenden Verträgen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete um maximal 15 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöht werden dürfen.

Diese sogenannte Kappungsgrenze gilt laut Senatsverwaltung seit 2018 und wäre in diesem Jahr ausgelaufen – die Verlängerung gilt für weitere fünf Jahre bis 2028. „Heute ist auch ein guter Tag für den Mieterschutz in der Stadt“, sagte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD).

Der Berliner Senat nutzt für die Maßnahme zum Mieterschutz eine Möglichkeit, die der eigentlich für das Mietenrecht zuständige Bund den Ländern eingeräumt hat. Sie können Gebiete mit einem sogenannten angespannten Wohnungsmarkt bestimmen, in denen die Kappungsgrenze greift.

Und der Markt in der Stadt ist weiter angespannt, das machte Bausenator Andreas Geisel (ebenfalls SPD) am Dienstag deutlich. Die Leerstandsquote sei mit 0,8 Prozent des Wohnungsbestands in Berlin überdurchschnittlich niedrig. Ein Wert von mindestens vier Prozent gelte als gesund. Außerdem stiegen die Angebotsmieten stärker als die Bestandsmieten, sagte Geisel. Deswegen habe man die Verlängerung der Maßnahme beschlossen.

Für rund 350.000 Mieter kommunaler Wohnungen in Berlin greifen zusätzliche Schutzmechanismen. Bis Ende dieses Jahres gilt für sie ein Moratorium, das einen Mietanstieg weitgehend verhindert. (dpa)

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