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Bundesverfassungsgericht kippt Rückmeldegebühren: Grüne fordern Rückzahlung an alle

Die hochschulpolitische Sprecherin der Linke-Fraktion im Brandenburger Landtag, Isabelle Vandre, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Rückmeldegebühren in Brandenburg begrüßt. „Es bestätigt die langjährige Auffassung meiner Fraktion, dass die von SPD und CDU eingeführte Rückmeldegebühr eine versteckte Sanierung des Landeshaushaltes und unrechtmäßig war“, so Vandre am Dienstag.

Die hochschulpolitische Sprecherin der Linke-Fraktion im Brandenburger Landtag, Isabelle Vandre, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu Rückmeldegebühren in Brandenburg begrüßt. „Es bestätigt die langjährige Auffassung meiner Fraktion, dass die von SPD und CDU eingeführte Rückmeldegebühr eine versteckte Sanierung des Landeshaushaltes und unrechtmäßig war“, so Vandre am Dienstag. „Wir werden uns zeitnah mit dem Koalitionspartner verständigen, wie die Koalition mit diesem Urteil im Sinne der Studierenden umgehen wird.“ Die Linke wolle sich dafür einsetzen, die Rückmeldegebühr aus dem Hochschulgesetz zu streichen, so wie es der Koalitionsvertrag bei erfolgreicher Klage vorsehe.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Montag geurteilt, dass die Rückmeldegebühr für die Jahre 2001 bis 2007 von 51 Euro nicht mit den Grundgesetz vereinbar sei. Das Gericht hatte zuvor bereits in vergleichbaren Fällen unter anderem in Berlin entschieden, dass Rückmeldegebühren grundsätzlich zulässig waren, aber nicht deutlich über den Bearbeitungskosten liegen durften. Die Bundesrichter entschieden aufgrund eines Vorlagebeschlusses des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg. Das muss jetzt endgültig über eine Rückzahlung des Geldes entscheiden. Die Grünen- Fraktion forderte die Landesregierung auf, allen Studierenden Rückmeldegebühren zu erstatten.

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