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Andreas Kalbitz

© dpa/Soeren Stache

Update

Streit um Brandenburger AfD-Rechtsaußen: Gericht erklärt Rauswurf von Kalbitz aus der AfD für unzulässig

Der bisherige Brandenburger AfD-Landeschef Kalbitz klagt mit Erfolg gegen seinen Rausschmiss. Das Urteil könnte den Gegnern von AfD-Chef Meuthen Auftrieb geben.

Das Urteil des Berliner Landgerichts ist ein Paukenschlag im Machtkampf der AfD. Der geschasste brandenburgische Landeschef Andreas Kalbitz muss vorerst wieder in die Partei aufgenommen werden. Bis das AfD-Bundesschiedsgericht eine Entscheidung gefällt hat, darf Kalbitz Mitglied bleiben und auch an Gremiensitzungen teilnehmen.

Dass Kalbitz mit seinem Eilantrag erfolgreich war, ist für seine Gegner in der AfD – allen voran Parteichef Jörg Meuthen – eine schlechte Nachricht. Kalbitz galt als Strippenzieher im vom Verfassungsschutz beobachteten „Flügel“ in der AfD.

Persönlich erschienen waren die Konfliktparteien zur Verhandlung am gestrigen Freitag nicht. Weder Kalbitz saß im Verhandlungssaal, noch jemand von der AfD. Allein die Schlange vor dem Gerichtsgebäude deutete darauf hin, wie wichtig das war, was hier im Saal 145a verhandelt wurde. Es ging nicht nur um Kalbitz’ Mitgliedschaft, sondern auch um die Zukunft der AfD. Jahrelang schon war bekannt gewesen, dass der Brandenburger Landes- und Fraktionschef Kalbitz eine rechtsextreme Vita hat.

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Im März schrieb das Bundesamt für Verfassungsschutz in einem Gutachten, es liege eine Liste der rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ vor, in der die „Familie Andreas Kalbitz“ unter der Mitgliedsnummer 01330 geführt wurde. Der AfD-Bundesvorstand beschloss im Mai auf Betreiben von Meuthen, Kalbitz’ Mitgliedschaft zu annullieren. Die Begründung: Kalbitz habe bei seinem Antrag auf Parteiaufnahme seine HDJ-Mitgliedschaft verschwiegen und auch seine frühere Mitgliedschaft bei den Republikanern.

Kalbitz ging vor dem Schiedsgericht der AfD gegen die Entscheidung vor und klagte im Eilverfahren auch vor dem Berliner Landgericht. Er bestreitet nach wie vor, Mitglied der HDJ gewesen zu sein und hat das jetzt auch in einer eidesstattlichen Erklärung versichert.

Brisante Nachricht vor Verhandlungsbeginn

Bevor am Freitag die Verhandlung begann, machte bereits eine brisante Nachricht die Runde. „Zeit Online“ berichtete über eine eidesstattliche Erklärung des vorbestraften Rechtsextremisten und ehemaligen HDJ-Bundesführers Sebastian Räbiger. Dieser behauptet, die HDJ habe eine Software zur Verwaltung benutzt, die nicht unterschied zwischen Mitgliedern, Interessenten sowie Personen, die lediglich die Vereinszeitschrift bekamen. Insofern sei die Tatsache, dass Kalbitz eine Nummer zugewiesen wurde, kein Beweis dafür, dass er Mitglied war.

Der Anwalt der AfD, Joachim Steinhöfel, wollte sich davon allerdings nicht beeindrucken lassen. Offenbar hatte Kalbitz’ Anwalt nämlich zuvor in Aussicht gestellt, Räbiger werde eidesstattlich versichern, dass Kalbitz kein Mitglied war. Das hat Räbiger aber nicht getan – möglicherweise, weil er keine falsche eidesstattliche Versicherung abgeben wollte.

Scharfer Schlagabtausch im Gerichtssaal

Im Kern musste das Gericht am Freitag noch nicht darüber entscheiden, ob die Annullierung von Kalbitz’ Mitgliedschaft rechtens war, sondern nur darüber, ob Kalbitz seine Rechte als Parteimitglied wieder ausüben darf, bis das Parteischiedsgericht endgültig über seinen Fall entschieden hat. Kalbitz’ Anwalt Andreas Schoemaker argumentierte, dass Kalbitz sonst auf „unabsehbare Zeit“ seine Rechte bei den Bundesvorstandssitzungen nicht wahrnehmen könnte. „Zudem ist er Politiker. Wenn er erst in zwei Jahren wieder aufgenommen wird, ist er politisch weg vom Fenster.“

Im Gerichtsaal lieferten sich der AfD-Anwalt Steinhöfel und Kalbitz’ Anwalt Schoemaker einen scharfen Schlagabtausch. Steinhöfel bemühte sich, Kalbitz als Lügner darzustellen, der sich die Parteimitgliedschaft „erschlichen“ habe. Zu Steinhöfels Strategie gehörte es auch, immer wieder zu betonen, dass die HDJ den „Nationalsozialismus wieder einführen“ wollte und der Waffen-SS die Treue hielt. Doch für das Verfahren war das offenbar erst einmal nicht ausschlaggebend. Parteichef Meuthen hatte sich stets optimistisch gezeigt, dass der Kalbitz-Rauswurf bestand haben werde. Jetzt könnte das Urteil den Meuthen-Gegnern Auftrieb geben.

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