zum Hauptinhalt
Bei dem Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 96a zwischen Schildow und Schönfließ sind zwei Personen ums Leben gekommen.

© dpa

„Tod von Menschen billigend in Kauf genommen“: Brandenburger Unfallfahrer wegen Mordvorwurfs in U-Haft

Durch den Zusammenstoß auf der Bundesstraße 96a starben zwei Frauen, eine war schwanger. Der 23-jährige Fahrer versuchte nach dem Unfall, zu flüchten.

Gut neun Monate nach einem tödlichen Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 96a zwischen Schildow und Schönfließ (Oberhavel) ist der 23-jährige Unfallfahrer in Untersuchungshaft gekommen.

Das Sachverständigen-Gutachten habe mit den Daten des Fahrzeugcomputers im Unfallauto den dringenden Verdacht ergeben, dass der 23-Jährige mit seiner schnellen Fahrweise „den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen habe“, sagte der Neuruppiner Oberstaatsanwalt Andreas Pelzer am Donnerstag. Daher sei der 23-Jährige am Mittwoch vor Ostern in Haft genommen worden. Zuerst hatte die „Märkische Oderzeitung“ berichtet.

Bei dem Frontalzusammenstoß waren in einem entgegenkommenden Auto die Fahrerin im Alter von 32 Jahren und ihre 28 Jahre alte und im sechsten Monat schwangere Beifahrerin, tödlich verletzt worden.

Das ungeborene Baby konnte nicht gerettet werden. Zwei weitere Insassen des Autos im Alter von 31 und 33 Jahren überlebten schwer verletzt.

Nach den Ergebnissen der Ermittlungen habe der 23-Jährige das 510-PS-starke Auto auf der Bundesstraße maximal beschleunigt, sagte Pelzer. Zunächst sei ein entgegenkommendes Fahrzeug von dem Unfallfahrer leicht touchiert worden.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Die beiden Insassen blieben unverletzt. Anschließend sei der 23-Jährige in einer Rechtskurve auf die Gegenfahrbahn geraten. Dabei kam es zum Frontalzusammenstoß.

Der Tatvorwurf laute auf zweifachen Mord, versuchten Mord in vier Fällen, verbotenes Autorennen mit Todesfolge sowie gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen, erklärte der Oberstaatsanwalt. Der 23-Jährige und sein damals 31 Jahre alter Beifahrer hatten nach dem Unfall versucht, zu flüchten, waren aber nach etwa 800 Metern von der Polizei gefasst worden.

Bei dem Unfallfahrer sei eine Alkoholisierung „im Bereich der Fahruntüchtigkeit“ festgestellt worden, erklärte Pelzer. Gegen seinen 31-jährigen Beifahrer dauerten die Ermittlungen noch an. (tsp/dpa)

Zur Startseite