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Ein Schild mit dem Schriftzug „Geflügelpest“ hängt an einem Zaun eines Geflügelmastbetriebes.

© Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa

Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe: Brandenburg ordnet Stallpflicht an

Damit die Vogelgrippe nicht auf Haustierbestände übergreift, muss das  Geflügel ins Gebäude - allerdings nicht überall.

Von Sandra Dassler

Nun ist es doch notwendig geworden: Nachdem auch in Brandenburg bei mehreren Wildvögeln der hochpathogene Vogelgrippe-Erreger H5N8 nachgewiesen wurde, hat das Verbraucherschutzministerium für ausgewiesene Risikogebiete die Stallpflicht und weitere Schutzmaßnahmen für Geflügel angeordnet. 

Ab dem kommenden Sonntag müssen dort Gänse, Enten, Hühner, Puten in Gebäuden untergebracht werden. Verbraucherstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer begründete den Erlass damit, dass das Friedrich-Loeffler-Institut für Tiergesundheit das Risiko einer Übertragung des Erregers durch Wildvögel auf Hausgeflügelbestände als hoch einschätzt. „In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gab es bereits mehrere Geflügelpestfälle beim Hausgeflügel“, sagte sie: „Das gilt es unter allen Umständen zu verhindern, der Kontakt zu Wildvögeln muss unterbunden werden.“

Die Stallpflicht gilt für einen Randstreifen von mindestens einem Kilometer um ausgewiesene Feuchtgebiete sowie Flächen mit erhöhtem Wildvogelaufkommen. Die betroffenen Gebiete werden unverzüglich durch die Amtstierärzte in Abstimmung mit den unteren Umwelt- beziehungsweise Naturschutzbehörden festgelegt. Allerdings sei „die Stallpflicht kein Allheilmittel“, warnte Staatssekretärin Heyer-Stuffer. Deshalb sollten die Tierhalter zusätzlich weitere Schutzmaßnahmen durchführen.

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„Das tun die meisten ohnehin“, sagte die Geschäftsführerin des brandenburgischen Geflügelwirtschaftsverbandes, Katharina Standke, dieser Zeitung: „Sie nutzen Desinfektionsmatten, wechseln beim Betreten der Ställe ihre Schuhe und Kleidung und unternehmen  alles, um den Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden.“ 

Viele Tierhalter hätten schon in den vergangenen Jahren ihre Erfahrungen mit der Stallpflicht gesammelt und seien vorbereitet. Diese sei für Gänse besonders problematisch, da sie Laufvögel seien, die man nicht auf Dauer im Stall einsperren kann, sagte Standke: „Allerdings werden die meisten Weihnachtsgänse gerade geschlachtet. So bleibt ihnen und den Haltern das erspart.“

In einigen brandenburgischen Orten im Landkreis Ostprignitz-Ruppin war bereits am vergangenen Freitag die Stallpflicht angeordnet worden, nachdem die Geflügelpest in einem nahe gelegenen Stall in Mecklenburg ausgebrochen war.

Anfang November war H5N8 erstmals bei einem tot aufgefundenen Kranich in Brandenburg nachgewiesen worden. Schon damals hatte die Sprecherin des Friedrich-Loeffler-Instituts für Tiergesundheit, Elke Reinking, darauf hingewiesen, dass das Risiko einer weiteren Ausbreitung des Erregers hoch sei (der Tagesspiegel berichtete).

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