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Andreas Kalbitz, früherer Fraktionsvorsitzender der Brandenburger (AfD).

© Britta Pedersen/dpa

Prozess in Berlin-Mitte: Landgericht verhandelt über AfD-Mitgliedschaft von Kalbitz

2020 musste Andreas Kalbitz seinen Posten räumen. Am Freitag soll sein Parteiausschluss vom Landgericht verhandelt werden.

Knapp zwei Jahre nach dem Rauswurf aus der AfD verhandelt das Berliner Landgericht am Freitag (10.00 Uhr) über die Klage von Andreas Kalbitz auf Fortbestehen seiner Parteimitgliedschaft.

Der 49-Jährige hatte nach dem Rauswurf den AfD-Fraktionsvorsitz im Brandenburger Landtag und das Amt des Landesvorsitzenden verloren.

Zur neuen AfD-Landesvorsitzenden war Anfang April auf einem Parteitag die Landtagsabgeordnete Birgit Bessin gewählt worden.

Das Bundesschiedsgericht der AfD hatte wie zuvor der Bundesvorstand die Parteimitgliedschaft von Kalbitz im Sommer 2020 für nichtig erklärt.

Ihm wurde vorgeworfen, bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994 nicht angegeben zu haben.

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In einem Eilverfahren hatte das Berliner Landgericht Kalbitz im August 2020 keinen vorläufigen Rechtsschutz zum Erhalt der Parteimitgliedschaft gewährt.

Die 43. Zivilkammer erklärte zur Begründung, sie habe nicht feststellen können, dass der Beschluss zur Beendigung der Mitgliedschaft von Kalbitz in der AfD evident rechtswidrig gewesen sei. Ebenso entschied das Kammergericht Anfang vergangenen Jahres in einem Berufungsverfahren. (dpa)

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