zum Hauptinhalt
Was Clemens K. an rechten Tattoos unterm T-Shirt trug und auch zeigte.

© s/Tsp

Ein Fall für die Justiz: Der Lehrer mit dem braunen Bauch

Der Lehrer einer Hennigsdorfer Schule trägt den Wahlspruch der SS als Tattoo und andere Symbole - und er zeigte sie. Seine Entlassung beschäftigt die Gerichte.

Potsdam/Berlin - Er liefert sich eine Prozessschlacht – vor Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten, und am Amtsgericht steht noch ein Strafverfahren aus. Clemens K., bis Februar Lehrer an einer Schule in Hennigsdorf (Oberhavel), findet nicht, dass sein Bauchtattoo mit dem SS-Spruch „Meine Ehre heißt Treue“ samt weiteren Symbolen rechtsextremistisch ist. Am Mittwoch befasst sich nun das Landesarbeitsgericht mit dem Fall.

Monatelang hatte sich an der Albert-Schweitzer-Oberschule niemand an dem Tattoo gestört. Und auch das Schulamt blieb zunächst untätig. K. war bei einem Sportfest der Schule am 3. Juli 2018 am Veltener Bernsteinsee und zog sein T-Shirt aus. Über dem Hosenbund prangte auf seinem Bauch die Losung der SS, die in der Bundesrepublik als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation verboten ist. Daneben sind auf einer Brust weitere Tattoos zu sehen. Darunter die sogenannte „schwarze Sonne“, in der rechtsextremen Szene ist das ein Ersatzsymbol für das Hakenkreuz. Auch andere neoheidnische und germanische Symbole sind zu sehen, darunter eine „Wolfsangel“, dazu der Schriftzug „Legion Walhalla“, ebenso ein beliebtes Wiedererkennungszeichen bei Rechtsextremen.

Was seither geschah, ist in Gerichtsurteilen nachzulesen. Demnach sagte K. einen Tag nach dem Sportfest zu zwei Kollegen, dass es ihm bei den Tätowierungen „um Wikinger und die alten Germanen“ gegangen sei. Den SS-Spruch habe er in einem Tattoo-Heft gesehen, aber nichts vom Nazi-Hintergrund gewusst. Und wieder einen Tag später erklärte K. der Schulleiterin, dass er nicht rechtsextrem sei, es sich bei den Tattoos um individuellen Körperschmuck handle. Und der falle unter die Kunstfreiheit.

Entstanden seien die Tattoos in jugendlicher Naivität, er wolle sie in Zukunft verdecken. Die inzwischen abgesetzte Leiterin der Schule, die den Titel „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ trägt, ließ K. gewähren. Der studierte Lebensmitteltechniker, der in Berlin aufwuchs und im Havelland lebt, befand sich als Seiteneinsteiger für Chemie und Biologie im Vorbereitungsdienst und war auf dem Weg, Beamter zu werden.

Das Schulamt erfuhr erst im Oktober 2018 von dem Vorfall. Die Schulleitung wurde lediglich angewiesen, dass K. im Schwimmbad oder bei einer Arbeitsgemeinschaft die Tätowierungen abzukleben habe. Zudem erstattete K. einen Monat darauf Selbstanzeige. Am 15. Januar kam es zu einem weiteren Vorfall. Bei einer Klassenfahrt klopfte eine Lehrerin an der Tür seines Zimmers, K. öffnete und stand mit freiem Oberkörper da – obwohl er von der Brisanz des Tattoos wusste. Inzwischen gab es aus der Politik Druck, das Ministerium wurde eingeschaltet. Nun reagierte das Schulamt. Am 13. Februar 2019 wurde K. gekündigt.

K. hatte in mehreren Äußerungen auch noch andere Erklärungen für die braunen Tattoos parat. Er habe sich die Tattoos aus Protest gegen seine schwere Kindheit vor etwa zehn Jahren zugelegt, also als er etwa 26 Jahre alt war. In seinem Lebenslauf ist nachzulesen, dass er zu dieser Zeit auch im Sicherheitsgewerbe tätig war, bei einer Firma mit Sitz im Havelland. Mitarbeiter der Firma hatten im April in Oranienburg zwei Syrer abgewiesen, die dort in eine Disko wollten. Ein weiteres Mal fiel die Firma auf, als sie im September 2017 in Potsdam eine AfD-Kundgebung absicherte. Für die Firma dabei war ein bekannter Rechtsextremist, der schon bei der Neonazi-Splitterpartei „Der III. Weg“ auftrat und 2008 auf einem Foto mit Hitlergruß posierte.

Clemens K. beteuerte stets, kein Rechtsextremist zu sein. Doch selbst das Arbeitsgericht Neuruppin, wo K. im Juni erfolgreich gegen seine Kündigung geklagt hat, konnte dem nicht recht folgen. Dennoch verdonnerte das Gericht das Land, den 36-Jährigen weiterzubeschäftigen, weil der Mann die Tattoos nicht wieder zeigen wolle und das Land zu langsam reagiert habe. Vor dem Arbeitsgericht erklärte K, dass zu dem Tattoo-Spruch auch noch die Worte „Liebe“ und „Familie“ gehörten – aber unter seinem Hosenbund. Das Bildungsministerium legte Berufung ein, daher rollt das Landesarbeitsgericht den Fall am Mittwoch neu auf.

Vor zwei Wochen traf das Verwaltungsgericht Potsdam eine Entscheidung, denn K. wurde auch aus dem Vorbereitungsdienst zum Beamten entlassen. Es entschied anders als das Arbeitsgericht: K. habe seine Dienstpflicht verletzt, sich durch sein Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen, vielmehr mache er mit den Tattoos deutlich, dass er die verfassungsmäßige Ordnung ablehne. Die Erklärungen des Mannes seien abwegig, er habe sich nicht überzeugend distanziert, die Tattoos nicht entfernt und verharmlose die Botschaften. Etwa in einer schriftlicher Erklärung wenige Tage nach dem Sportfest. Darin schrieb der Mann zur „schwarzen Sonne“: Damit zeige man „die Verbundenheit mit der eigenen Art und mit den uns arteigenen Wertvorstellungen“. Gegen den Beschluss hat K. Beschwerde am Oberverwaltungsgericht eingelegt.

Auch der Staatsschutz der Polizei prüfte den Fall. Der Chef der Polizeieinheit „Mega“ gegen Rechtsextreme in Neuruppin verfasste ein Kurzgutachten. In der Gesamtschau der Tattoos – Symbole heidnischer und nordischer Glaubensphilosophien und der SS-Spruch – sei „ davon auszugehen, dass der Träger der Tätowierungen eine manifeste rechtsextreme Meinung besitzt“ und „ein Vertreter der rechtsextremen Szene war oder ist“.

Eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Oranienburg in diesen Tagen ist indes verschoben worden. Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hatte wegen des öffentlichen Zeigens des SS-Tattoos den Erlass eines Strafbefehls beantragt. K. sollte eine Geldstrafe in Höhe von 2 000 Euro zahlen, legte aber Einspruch ein.

Zur Startseite